General Robots

Viacom verklagte Youtube (auch) wegen von Viacom selbst hochgeladener Videos

Das ist die absurdeste Copyright-Bullshitstory, die mir seit langem begegnet ist. Viacom hat bekanntlich Youtube vor einiger Zeit wegen Verletzung ihres Urheberrechts verklagt, jetzt kam in einer Anhörung raus, dass Viacom insgeheim so viele Videos über Agenturen hochladen lässt und dabei auch gezielt Rechner benutzt, die nicht zu Viacom zurückverfolgt werden können, dass auf der Liste der beanstandeten Videos, die Gegenstand des Prozesses sind, einige dabei sind, die von oder im Auftrag von Viacom selbst hochgeladen wurden. Copyright-Dadaism at its best.

For years, Viacom continuously and secretly uploaded its content to YouTube, even while publicly complaining about its presence there. It hired no fewer than 18 different marketing agencies to upload its content to the site. It deliberately “roughed up” the videos to make them look stolen or leaked. It opened YouTube accounts using phony email addresses. It even sent employees to Kinko’s to upload clips from computers that couldn’t be traced to Viacom. And in an effort to promote its own shows, as a matter of company policy Viacom routinely left up clips from shows that had been uploaded to YouTube by ordinary users. Executives as high up as the president of Comedy Central and the head of MTV Networks felt “very strongly” that clips from shows like The Daily Show and The Colbert Report should remain on YouTube.

Viacom’s efforts to disguise its promotional use of YouTube worked so well that even its own employees could not keep track of everything it was posting or leaving up on the site. As a result, on countless occasions Viacom demanded the removal of clips that it had uploaded to YouTube, only to return later to sheepishly ask for their reinstatement. In fact, some of the very clips that Viacom is suing us over were actually uploaded by Viacom itself.

Broadcast Yourself, hier das Posting auf Wireds Dangerous Room: Accusations Fly in Viacom, YouTube Copyright Fight (via Fefe)

Katholische Kirche mahnt Blogger ab, der über Missbrauch berichtet

Mir ist grade ein Äderchen geplatzt. Drei Zitate, nach denen passiert wahrscheinlich jedem dasselbe:

Rückhaltlose Aufklärung hat die katholische Kirche in der Serie von Missbrauchsskandalen angekündigt. Doch bislang war Verschweigen gängige Praxis der Verantwortlichen – auch was die Vorfälle bei den Regensburger Domspatzen betrifft. (spOnline: Vorwürfe gegen Kirche – Regensburger Domspatzen durch Missbrauch traumatisiert)

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung reagierte ein katholischer Pfarrer auf dem Bistum Regensburg zugetragene Missbrauchsvorwürfe mit der Zusendung von Unterlassungserklärungen, durch welche er die Informantin und eine Vermittlerin zum Schweigen bringen wollte. (Telepolis: Vom Kinder- zum Abmahnmissbrauch?)

Gestern machte die Süddeutsche Zeitung bekannt, wie ein katholischer Würdenträger aus dem Bistum Regensburg Hinweise auf Kindsmissbrauch mit Abmahnungen erstickte. Der Fall eines Marburger Bloggers deutet darauf hin, dass dies kein Einzelfall gewesen sein könnte. […]

Weil angeblich eine aus [einem Handelblatt-] Artikel übernommene Behauptung nicht stimmt, erhielt Zapf von einer nach eigenen Angaben vom Bistum Regensburg beauftragten Münchner Rechtsanwaltskanzlei eine kostenpflichtige Abmahnung. (Telepolis: Mehr Abmahnmissbrauch im Bistum Regensburg?)

Ab wann muss man diesen Verein, der sich katholische Kirche nennt, eigentlich als gemeingefährliche Sekte einstufen? „Schon“ dann, wenn sich ein nicht enden wollender Strom an Missbrauchsfällen auftut, der von den Vertretern dieses Vereins kleingeredet und vertuscht wird? Oder wenn dieser Verein die Presse-, Meinungs- und Redefreiheit mit juristischen Füßen tritt, wobei das Hamburger Landgericht dann auch gleich bereitwillig zur Seite springt?

Fuckers in violet, literally.

Offizieller MGMT-DJ-Mix wird abgemahnt (UPDATE)

[update] Das Vice Magazine weiß Bescheid und versucht, die Sache zu klären.

Polkarobot wurde wegen eines Links auf ein DJ-Set abgemahnt, in dem Tracks von MGMT und anderen gespielt wurden. Für mich pikant: Polkarobot hatte den Link von Nerdcore. Und: Der Mix war vom Vice Magazine Scandinavia in Kooperation mit Discobelle ins Netz gestellt worden, ein eigentlich sicheres Zeichen, dass der Mix von offizieller Seite freigegeben war.

Darüber hinaus hatte mich das Vice Magazin Deutschland nach diesem Posting sogar noch kontaktiert, woraufhin ich ihren Get Well Soon-Mix verlinkte.

Natürlich weiß Sony hier nicht, was Sony in Skandinavien macht und auch die Vice dürfte sich nicht darum scheren, ob die Rechte an diesem Mix auch international geklärt sind. Was mir sehr wurscht ist. Ich werde meinen Link zum Mix jedenfalls nicht löschen und latsche jetzt erstmal zum Briefkasten, ob ich nicht auch schon so einen Wisch der Kanzelei R. erhalten habe. Und dann maile ich Sony.

Ich bitte darum, sich in den Kommentaren zurückzuhalten und einen maximal höflichen Ton zu wahren.

Ho’ White und die sieben Anwälte von Disney

Eine australische Brauerei dachte sich, es wäre eine gute Idee, ihr Bier mit einer „Ho’ White“ und sieben versauten Zwergen zu bewerben und haben sich dabei mit den Anwälten von Disney angelegt, Uberraschung! High Ho! High Ho!

Heigh “ho” indeed.

An Australian beer advertisement has reportedly ticked off Disney because it features a Snow White lookalike lying in bed blowing smoke rings with seven undressed dwarves. The ad campaign for Jamieson Brewery’s Raspberry Ale was created by the Australian advertising agency The Foundry to promote the beer as “anything but sweet” with a maiden they call “Ho White” and seven dwarves.

‘Ho White’ Australian Beer Ad Angers Disney (via BoingBoing)

Neues Business-Modell für die Musikindustrie: Filesharer abmahnen

Die DigiRights Solutions GmbH aus Darmstadt hatte laut einem Artikel auf Gulli und Wikileaks in einer Präsentation die Abmahnung von Filesharern als lukrative Geschäftsidee dargestellt, diese Präsentation haben sie mittlerweile von ihrer Website entfernt, das PDF ist allerdings bei Wikileaks aufgetaucht. Ich hatte schon vor ein paar Jahren (während der ersten Runde des Falls von Jamie Thomas, hier) der Musikindustrie ein neues Businessmodell vorgeschlagen: Filesharer verklagen. Scheinbar haben die auf mich gehört.

Praesentiation der deutschen Anti-Filesharing-Gruppe DigiRights Solutions GmbH aus Darmstadt. Die Praesentation behandelt unter anderem wie die Services der Gruppe zur Generierung von Profit ueber rechtliche Verfahren genutzt werden koennen. Die Praesentation, die bis vor kurzem auf der Website der DigiGroup zu finden war, wurde nach einem Artikel auf Gulli entfernt.

Die Datei gibt einen Einblick in die zweifelhaften Geschaeftspraktiken der DigiGroup und weiterer involvierter Parteien. Das Abmahnungsverfahren, als Instrument zur unbuerokratischen und schnellen Regulierung von zivilrechtlichen Belangen, wird von DigiRight als Moeglichkeit zur Schaffung von Profit vorgestellt. So wird das Abmahnen von Filesharern auf den Seiten 26 und 27 in einer Beispielrechnung als wesentlich lukrativer angepriesen, als der eigentliche Verkauf der Werke. Die Abmahnkosten sollen eigentlich nur der Deckung der Kosten des Abmahners dienen, nicht aber der Schaffung von Gewinnen.

DigiRights Solutions Praesentation zur Gewinnverbesserung durch Abmahnungverfahren, 02 February 2009 (via Netzpolitik)

Jako AG und seine Anwälte bullshitten Blogger wegen ihres Bullshits zu Newsagreggatoren

Statt dass Jako endlich die Reißleine zieht, die Anwälte zurückpfeifft und dem Blogger eine Jahresdauerkarte fürs Stadion schenkt, versuchen sie jetzt lieber, seine Meinung zu kaufen. Das ist doch auch mal was: Wir verklagen Dich, dann verklagen wir Dich nochmal, wenn Du dann aber was schönes über uns schreibst, ziehen wir wenigstens eine der Klagen zurück. Es geht also immer noch ein Stückchen tiefer bei Klogriffen.

Businesskasper doing it wrong! Epic Fail!

Am Mittwoch versuchte die Firma dann, den Schaden einzudämmen. Sanguinettes Kollege Giuseppe D’Antuono kündigte gegenüber der SZ an, dass Baade in Kürze eine Erklärung veröffentlichen wolle. Der Fußballtrainer sagte jedoch, die Anwälte hätten ihn zu einer für Jako günstigen Meinungsäußerung überreden und ihm im Gegenzug die zweite Forderung über 5100 Euro erlassen wollen. Er aber wolle sich erst dann positiv im Internet äußern, wenn alle Forderungen fallengelassen würden.

Geballte Blogpower: Imageschaden für Jako (via Koepke)

[update] Liest sich im Handelsblatt etwas anders, aber das unseriöse Angebot bleibt:

Man befinde sich in Verhandlungen mit Baade, richtet die zuständige Marketing-Frau aus – eine Presseabteilung existiert nicht: „Wir geben derzeit keine weiteren Informationen heraus.“ Und: „Vielen Dank für ihr Interesse.“

Frank Baade dagegen verrät: Die zweite Forderung über 5 100 Euro hat Jako schon fallen lassen. Auch die erste könne man vergessen, wenn Baade einen Blog-Artikel veröffentliche, in dem er dem Unternehmen ein freundliches Verhalten bescheinige. „Aber das stimmt einfach nicht“, sagt Baade: „Die sind nur eingeknickt, weil es eine Öffentlichkeit gibt.“ Nun wartet er ab.

Vorher auf Nerdcore:
Jako AG und seine Anwälte bullshitten Blogger wegen Newsaggregator

Abgemahnter Iron Maiden-Fan zerstört seine Sammlung, schickt sie dem Anwalt

maiden

Ein Anwalt hat einen Iron Maiden-Fan abgemahnt, der ein (in einem Geschäft gekauften) Bootleg auf Hood.de weiterverkaufen wollte. Der kam zwar wegen der Deckelung bei Urheberrechtsverstößen auf 100 Euro noch glimpflich davon, dennoch müsste man eigentlich eher von einem rechtsgefesselten, denn von einem rechtsfreien Raum Internet sprechen, denn Bootlegs könnte man problemlos auf jedem Flohmarkt loswerden, ohne, dass sich gierige Anwälte auf einen stürzen. Wie auch immer, der Mann hat seine komplette Iron Maiden-Sammlung zerstört, die Bruchstücke dem Anwalt geschickt und das Honorar der Piratenpartei gespendet.

Der wegen des Verkaufs einer alten Iron-Maiden-CD abgemahnte Hood.de-Nutzer aus Ettlingen, über den Telepolis in der letzten Woche berichtete, zertrümmerte am Wochenende nicht nur die abgemahnte CD, sondern auch den Rest seiner Iron-Maiden-Sammlung – “um sicher zu stellen, dass sich unter den vermeintlich originalen CDs nicht wieder ein Bootleg befindet”. Dann schickte er sie dem abmahnenden Anwalt nach Hamburg. Gleichzeitig bezahlte er “ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht” die geforderte Gebühr, überwies aber, den gleichen Betrag auch an die Piratenpartei, weil er im Abmahnwesen “dringenden Handlungsbedarf und wenig Bewegung bei den etablierten Parteien” sieht.

Besonders schwer nachvollziehbar war für ihn, dass der abmahnende Anwalt ohne finanzielle Folgen eine viel zu kurze Frist setzen und ein “völlig unpassendes Urteil” nennen konnte, während er als Nichtjurist für Verstöße gegen seiner Ansicht nach nicht einmal erahnbare Pflichten kräftig zur Kasse gebeten wird.

Zu Ärger des Ettlingers trug auch bei, dass sich Iron Maiden lange als fanfreundlicheres Gegenstück zu Metallica stilisiert hatten. [extern] Laut.de zufolge rief beispielsweise der Sänger Bruce Dickinson bei einem Konzert im Osloer Spectrum 17.000 Fans dazu auf, einen Song aus dem damals noch unveröffentlichten Album Dance Of Death mitzuschneiden und zu verbreiten: “Wir sind nicht Metallica [...] holt eure Digital-Rekorder, MP3-Player oder Handys raus und stellt ihn ins Internet”.

Gründe, keine CDs zu kaufen – Anwälte mahnen den Wiederverkauf legal erworbener Tonträger im Internet ab, Abmahndafé – Ein Musikfan zerstört seine Iron-Maiden-Sammlung und spendet der Piratenpartei ein Anwaltshonorar

Jako AG und seine Anwälte bullshitten Blogger wegen Newsaggregator

Hier ein vortreffliches Beispiel für den „rechtsfreien Raum“ Internet, eine Geschichte, die man den Benutzern dieser Floskel gerne an den hirnfreien Raum zwischen den Ohren schmeißen kann: Ein Blogger wird abgemahnt, verhält sich kooperativ und nimmt das Posting runter und wird erneut abgemahnt, weil ein Newsaggregator in Tschechien fragliches Posting abgegrast und gepostet hatte. Das hier ist wahrscheinlich die größte Juristeninternetbullshitstory ever told.

Und weil wieder die Marke von JAKO und ihre Gestaltung gefährdet waren, legte sich Rechtsanwältin Sanguinette diesmal richtig ins Zeug und es brauchte nur acht, neun Tage vom Erstellen des Screenshots am 27. oder 28.7.2009 bis zur Niederschrift der neuen Vorwürfe am 5.8.2009. Als Konsequenz aus der Verletzung der Unterlassungserklärung waren nun binnen zwei Wochen 5.100,- Euro Strafe zu zahlen plus die neu entstandenen Kosten der Kanzlei Horn & Kollegen sowie eine neue Unterlassungserklärung abzugeben, diesmal mit einem Vertragsstrafenversprechen von 10.000,- Euro.

JAKO und die Rechtsanwältin Sanguinette bewerten das Auffinden der Formulierung als eigene Veröffentlichung – anders lässt sich der Satz aus dem Schreiben nicht interpretieren (erst gegen Ende einer ellenlangen Argumentation lassen sie die Möglichkeit zu, dass Trainer Baade den Artikel nicht selber eingestellt hat, werfen ihm aber dann vor, es unterlassen zu haben “das Internet” (sic!) sorgfältig genug zu prüfen). Das ist eine Rechtsauffassung die diametral der Lebenswirklichkeit von Millionen von Bloggern entgegensteht.

Wie JAKO anderen Leuten das letzte Trikot auszieht (via Netzpolitik)

Braunschweig verbietet Flashmobs

Iroc schreibt mir: „Vielleicht mal ein interessantes Thema zum Bereich Zensur usw.: In Braunschweig sind seit ein paar Tagen Flashmobs offiziell verboten und werden mit Polizeigewalt aufgelöst.“

Mit Braunschweig halte ich es ja so ein bisschen wie mit Bielefeld: Das gibt’s gar nicht. Was es dort nun auch nicht mehr gibt: Ein Flashmob, der dort seit drei Jahren regelmäßig organisiert wurde und während dem sich ein paar Leute auf einem öffentlichen Platz versammeln und spontan picknicken, was ja ein ganz abscheuliches Verbrechen der boshaftesten Art ist.

Das hat Braunschweig nämlich jetzt verboten, wobei ich die Begründung schon fast amüsant-absurd finde, besonders „Öffentliches Eigentum ist durch das Picknick gefährdet“ und „Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b“. We will teach you „öffentlicher Raum dient ausschließlich dem Verkehr“.

Ich empfehle allen Braunschweigern, sich am 8. August von 16 bis 18 Uhr mit einem Handtuch und einer Tüte Erdnüsse zum knabbern auf den verabredeten Platz zu stellen und wenn dann irgendwelche Polizisten fragen, was bitteschön man denn hier vorhabe, zu antworten: „Mein Lieber Schutzmann, wir machen hier freilich kein Picknick und wer die anderen Leute sind, das weiß ich nicht, aber falls die Vogonen vorbeikommen, habe ich mein Handtuch dabei. Don’t panic!“ Snip (Hervorherbungen von mir):

Flash-Mobs in Braunschweig verboten!

Wie schon in den letzten Jahren, habe ich auch in diesem ein drittes Picknick auf dem Schlossplatz geplant. Das Picknick war in den letzten Jahren ein Flashmob, bei dem sich bis zu 70 Menschen spontan zusammengefunden haben, um eine Stunde lang auf dem Schlossplatz friedlich mit Decke und Essen zu picknicken. Der Aufruf zum Picknick fand im Online-Netzwerk studiVZ statt.

Kürzlich erhielt ich Besuch von einem jungen Mann mit rosa Hemd, der sich mir als Mitarbeiter vom Ordnungsamt vorstellte. Er informierte mich, dass er erstens eine Moderatorin der Flashmob-Gruppe ausgefragt habe, wer denn der Gruppengründer sei, dass er zweitens meine Adresse detektivisch über studiVZ, myspace und die Subway herausgefunden habe (ein Blick ins Telefonbuch, wo ich unter Lord Dirk Schadt stehe hätte auch ge nügt) und dass ich drittens einen Termin mit Herrn Paschen vom Ordnungsamt, Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit – zentraler Ordnungsdienst habe. Später wurde ich auch darüber informiert, dass meine studiVZ-Flashmob-Gruppe gemeldet wurde. Bei den Wörtern ‚aushorchen’, ‚ausspitzeln’ und ‚melden’ musste ich irgendwie an eine Behörde aus einem ehemaligen Nachbarland der BRD denken … Shocked

Beim Termin mit Herrn Paschen wurde mir dann folgendes mitgeteilt:
1) Jegliche öffentliche Flashmobs in Braunschweig sind illegal und werden notfalls mit einer Allgemeinverfügung verboten und polizeilich aufgelöst.
2) Auch der World Freeze Day, über den die Braunschweiger Zeitung sehr freundlich berichtet hat, werde zukünftig vom Ordnungsamt verboten, sofern sie rechtzeitig davon erfahren. Sad
3) Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b.
4) Ich habe die Aufgabe, öffentlich bekannt zu geben, dass am 8.8. von 16 bis 18 Uhr KEIN Picknick auf dem Schlossplatz stattfinden wird.

Die Begründung für das Verbot lautet wie folgt:
a) Öffentliches Eigentum ist durch das Picknick gefährdet. Auf meine Frage, was denn gefährdet sei, antwortete mir Herr Heidelberg vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit, dass das Sandsteinpflaster vorm Schloss teuer sei. Die Frage, inwiefern dieses Pflaster, über das tagtäglich Tausende von Frauen in High-Heels stolzieren, durch samtene Decke von Picknickern gefährdet sei, wurde mir leider nicht beantwortet.
b) Das Picknick könnte ähnlich wie eine Flashmob-Party auf Sylt ausarten und statt der erwarteten max. 100 Picknicker kommen mehr als 5 000 Personen, die kein friedliches nachmittägliches Flashmob-Picknick veranstalten, sondern eine wüste Orgie wie im Film „Das Parfüm“. Mit dieser Begründung lässt sich natürlich jeder Flashmob und jede Demo verbieten. Zehn leere Flaschen Wein könnten schnell zehn Mollis sein. Man beachte hier auch, dass ca. 100 Bürgerinnen- und Bürger-Picknicker der Stadt gefährlicher erscheinen als 10 000 Bürgerbruncher …
c) Auch die Anmeldung einer Demonstration ähnlich wie bei der Love Parade wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am 8.8. keine Aussicht auf Erfolg haben, weil eine Demonstration mit Picknick (schriftliches Zitat Paschen) “eine nicht genehmigungsfähige Sondernutzung” darstellt.

Aus diesem Grund ist mir wichtig, alle Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger darauf hinzuweisen, dass am 8.8. von 16 bis 18 Uhr KEIN Picknick auf dem Braunschweiger Schlossplatz stattfinden wird. Jeder Braunschweiger, der am 8.8. auf dem Schlossplatz eine Decke ausbreitet, Speis und Trank zu sich nimmt, mit Freunden plaudert, lacht, singt oder Tango tanzt, wird voraussichtlich mit Polizeigewalt daran gehindert.

Flash-Mobs in Braunschweig verboten!

Neues Business-Modell für die Musikindustrie: Filesharer verklagen (2) (UPDATE)

Die gleiche Headline hatte ich schonmal vor rund 2 Jahren, damals wurde Jammie Thomas von einem Gericht zu einem Schadensersatz von 222000 Dollar verurteilt für 24 (!) getauschte Songs, was einen Betrag von 9250 Dollar pro Song ausmacht. Damals schon eine ziemliche Frechheit und sie ging natürlich in Berufung.

Good news everyone, sie wurde erneut verurteilt. Und soll nun $1,92 Millionen Dollar an die RIAA zahlen. Für 24 Songs. Das macht 80.000$ pro Song und aus der RIAA die Record Industry Associastion of Assholes. Hier die Liste der 24 getauschten Songs, jeder davon 80.000$ wert:

Guns N Roses “Welcome to the Jungle”; “November Rain”
Vanessa Williams “Save the Best for Last”
Janet Jackson “Let’s What Awhile”
Gloria Estefan “Here We Are”; “Coming Out of the Heart”; “Rhythm is Gonna Get You”
Goo Goo Dolls “Iris”
Journey “Faithfully”; “Don’t Stop Believing”
Sara McLachlan “Possession”; “Building a Mystery”
Aerosmith “Cryin’”
Linkin Park “One Step Closer”
Def Leppard “Pour Some Sugar on Me”
Reba McEntire “One Honest Heart”
Bryan Adams “Somebody”
No Doubt “Bathwater”; “Hella Good”; “Different People”
Sheryl Crow “Run Baby Run”
Richard Marx “Now and Forever”
Destiny’s Child “Bills, Bills, Bills”
Green Day “Basket Case”

Jammie Thomas Fined $1.92M for Sharing 24 Songs (via BBGadgets)

Vorher auf Nerdcore:
Neues Business-Modell für die Musikindustrie: Filesharer verklagen

[update] Derek weist in den Kommentaren berechtigterweise auf ein paar interessante Details hin: Es geht tatsächlich um 1700 Songs anstelle von 24, der Dame wurde mehrmals ein Vergleich zwischen 3000 und 5000 Dollar angeboten wurde und eine sprecherin der RIAA betont, dass dieses Angebot weiterhin Bestand hat.

Band stellt neues Album auf Pirate Bay, als Protest gegen Gebrauch als Beweis im Prozess

Advance Patrols Vorgänger-Album war Teil der Beweisführung im Prozess gegen The Pirate Bay. Aus Protest dagegen haben sie ihr neues Album gleich bei den Piraten hochgeladen. Hip Hop ist zwar echt nicht meins, aber diese Aktion finde ich großartig.

Hip hip group Advance Patrol is fighting back against the music industry’s use of its last album’s availability on Swedish BitTorrent tracker site The Pirate Bay as evidence in the landmark copyright infringement trial by uploading its latest album to the site.

“We never asked to be plaintiffs in this case,” explains Gonza from the group. “They used us as a weapon in a fight in which we don’t wish to participate. We refuse to be used in a war against our fans!”

The group recognizes that the people sharing its music are the ones who comprise its fanbase, and thinks its important to value that relationship not ruin it by suing them and demanding thousands of dollars in compensation.

“You cannot legislate away file sharing,” adds Gonza. “Those who share our music are also those who appreciate it the most. They are my friends, and friendship is something to be valued highly.”

Band Puts Album on Pirate Bay to Protest Use as Evidence in Trial (via Digg)

„Du bist Deutschland“ mahnt „Du bist Terrorist“ (noch nicht) ab

Die Agentur hinter der „Du bist Deutschland“-Kampagne droht dem Produzenten des (von mir nicht sehr gelobten) „Du bist Terrorist“-Video von neulich mit einer Abmahnung. Snip von Netzpolitik:

Absender der Ankündigung war die Agentur KemperTrautmann, die hinter der Kampagne “Du bist Deutschland” steckt. Lehmann wird aufgefordert, jegliche Bezüge zur “du bist deutschland” – Kampagne zu entfernen und die Adresse dubistterrorist.de nicht mehr zu verwenden. Er hat drei Tage Zeit, alles wie gewünscht zu entfernen. Als Begründung wird das Markenrecht an “Du bist Deutschland” genannt.

Das ist wahrscheinlich der größte Bullshit, den man heute am Geburtstag des Grundgesetzes lesen wird und ich finde das Video auf einmal gar nicht so übel. Du bist Kemper Trautmann, Du bist Deutschland. Du bist (fast) abgemahnt.

Du wirst abgemahnt de?

[update] Die Sache ist mittlerweile vom Tisch und KemperTrautmann hat sich mit Alexander Lehmann geeinigt.

Michael Trautmann, Geschäftsführer von kempertrautmann, und Alexander Lehmann, Initiator der Seite www.DubistTerrorist.de haben miteinander telefoniert und die Angelegenheit gütlich geklärt. Das Ergebnis: “Du bist Deutschland” wird nicht gegen Nutzung der Domain www.DubistTerrorist.de vorgehen. Adaptionen und Satiren der Kampagne hat es immer gegeben, und die Verwendung von “Du bist…” ist allgemein auch nicht geschützt.

Anders steht es um die Persönlichkeitsrechte der Kinder, die auf den Motiven der Kampagne “Du bist Deutschland” abgebildet sind. Sie gilt es im Rahmen der Fürsorgepflicht zu schützen; die Eltern der Kinder haben der Nutzung auch nur im Rahmen der Kampagne zugestimmt. Alexander Lehmann versprach daher, die Kinderbilder der Kampagne kurzfristig von seiner Website zu entfernen. um die Persönlichkeitrechte der Kinder zu wahren.

Richter des Pirate Bay-Prozesses war Copyright-Lobbyist

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Ich lach mich schlapp: Der Richter, der in der vergangenen Woche Peter Sunde, Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm und Carl Lundström zu einem Jahr Haft und Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt hatte, war selbst Mitglied einer Copyright-Lobbyistengruppe. Und nicht nur das: Er war in der gleichen Lobbyistengruppe, wie die Vertreter der Anklage Henrik Pontén, Peter Danowsky und Monique Wadsted. Ich bin kein Jurist, aber damit dürfte das Urteil und so ziemlich der komplette Prozess hinfällig sein, oder?

Swedish Association for Copyright (SFU)
Here the judge is a private member. Henrik Pontén, Peter Danowsky and Monique Wadsted that represent the copyright owners in The Pirate Bay trial are also members. The association writes on its homepage that they are “a meeting spot for qualified copyright discussions”.

Swedish Association for Business _______ (’rättskydd’, translation help needed) (SFIR)
The association deals with questions of patent and _______ (’mönsterskydd‘, translation help needed), but has also worked in favor of stronger copyrights. Here the judge is a member of the board.

Stiftelsen.se
An extra job that the judge fills alongside his work as a council member in the ‘Tingsretten’ (Court of Property).
“It may be necessary to for the trial to be done over again,” says Leif Silbersky. “But in order for that to happen the attorneys must deal with this immediately.”

The Pirate Bay trial invalid? (translation of Swedish article) (via BoingBoing)

[update] Torrentfreak hat Kommentare von Pirate Bay und dem Richter selbst:

Commenting on the revelations, Pirate Bay spokesman Peter Sunde brokep said, “Spectrial Cliffhanger in S01 with the verdict – S02 started with the judge being biased. Reality beats fiction yet again!”

Other Swedish lawyers have also been commenting. “I wouldn’t have taken the case,” says former judicial ombudsman Rune Lavin.

Lawyer Leif Silbersky made a comment all Pirate Bay supporters want to hear, “If the lawyers [for the defense] act on this immediately, this could mean a re-trial.” Peter Sunde’s lawyer Peter Althin says he has already put in a request for a re-trial.

And the judge himself? “Every time I accept a case I make an assessment on whether I am part of it or not. But I have not felt that I am biased because of those commitments,” says Tomas Norström.

Steal this Film: Pirate Bay Trial Edition


(Youtube Direktsteal, via BoingBoing)

Hier der zweieinhalbte Teil von Steal This Film (Vorher auf Nerdcore: Steal this Film II – Dokumentation über geistiges Eigentum im digitalen Zeitalter). Im ersten Teil ging es explizit um die Hausdurchsuchung von Pirate Bay, der zweite Teil handelte mehr vom geistigen Eigentum im Netz generell, dieser hier befasst sich mit dem grade laufenden Prozess gegen Pirate Bay (Hier Teil 1, hier Teil 2).

In 2006, a group of friends decided to make a film about filesharing… and through the pirate bay, we were copied and multiplied beyond our imaginations. Today the Pirate Bay are on trial, and we are proud to support them with this trial edition of steal this film. STF ‘Trial Edition’ contains unseen footage, including Brokep and Tiamo preparing for the trial, and re-enactments of their police interviews.

Steal this Film – Trial Edition

Pirate Bay hilft nicht bei Urheberrechtsverletzungen

Der zweite Tag in der Verhandlung gegen Pirate Bay startete schonmal mit einer kleinen Sensation. Die Hälfte der Anschuldigungen wurden fallengelassen, weil die Anklage nicht beweisen konnte, dass die Torrent-Files, die als Beweise benutzt wurden, die Pirate Bay-Tracker benutzten. Was zur Folge hatte, dass die Vorwürfe der „Assistenz zur Urheberrechtsverletzung“ haltlos sind. Mein Mitleid hält sich einigermaßen in Grenzen.

There has been high drama on the second day of the Pirate Bay trial. Due to serious shortcomings in the prosecution evidence, around 50% of the charges in the case are going to have to be withdrawn. The defense describes it as a ’sensation’, seeing half of the charges being dropped on the second day.

pirate bayWhat has been shown in court today is that the prosecutor cannot prove that the .torrent files he is using as evidence actually used The Pirate Bay’s tracker. Many of the screenshots being used clearly state there is no connection to the tracker. Additionally, prosecutor Håkan Roswall didn’t adequately explain the function of DHT which allows for so called “trackerless” torrents.

The flaw in the evidence was pointed out by Fredrik Neij (TiAMO), who requested to comment on Roswall’s explanation of how BitTorrent actually works. Fredrik said that the prosecution misunderstood the technology, and told the court that the evidence doesn’t show that the Pirate Bay’s trackers are used.

This has resulted in prosecutor Håkan Roswall having to drop all charges relating to “assisting copyright infringement”, so the remaining charges are simply ‘assisting making available’. “Everything related to reproduction will be removed from the claim,” he said.

50% of Charges Against Pirate Bay Dropped

The Pirate Bays Spectrial – Links und Live-Streams

Heute beginnt der Prozess gegen The Pirate Bay. Das da oben sieht zwar nicht aus, wie ein Livestream aus dem Gericht, soll aber einer sein. Weshalb ich ihn eingebettet habe. Mehr Update-Möglichkeiten gibt es hier, hier das Trial-Blog von The Pirate Bay (lädt derzeit nicht), dieser Artikel auf TPBeng wird ständig aktualisiert, hier die Suche nach dem Hashtag #spectrial (Mashup aus Spectacle und Trial) für Tweets, hier alle Feeds auf PirateBay.org und Janko Röttgers hat auf Newteevee nochmal grundsätzlich aufgeschrieben, worum es geht. Nämlich den P2P-Prozess des Jahrzehnts.

The Times of London has dubbed it the “Internet piracy trial of the decade,” and the Pirate Bay’s staff and supporters have planed an ongoing spectacle in front of the courthouse, involving, among other things, a brass band, rallies and an old bus that will be used as a press center.

But what is the case really about? Who are the people involved, what can we expect to happen in court, and what’s at stake in case of a guilty verdict? For our definitive primer, read on:

What is the Pirate Bay? Good question, actually. Most people know the Pirate Bay’s web site, which lists torrents for countless movies, TV show episodes, albums, applications and other digital loot. Those torrent files are used as a starting point for BitTorrent-based file swapping, which means that the Hollywood flicks in question are transmitted straight from one user’s hard disk to another.

A perhaps lesser known but equally important part of the Pirate Bay’s infrastructure are its tracker servers. These help users to facilitate these BitTorrent file transfers by telling them which user has which part of the movie they want. These tracker servers currently connect around 23 million concurrent users from all over the world and facilitate the sharing of more than 1.6 million torrents. Each torrent can link to multiple files, such as all the MP3s of an entire album, which means the Pirate Bay’s users are transferring many millions of files at any given time.

The Definitive Primer to the Pirate Bay Trial (via Netzpolitik)

Ein kleiner Tobsuchtsanfall:

Dem Web-Konzern Google drohen in Deutschland Probleme mit seiner Bildersuche. Das Landgericht Hamburg hat dem Unternehmen verboten, fünf urheberrechtlich geschützte Comiczeichnungen im Netz öffentlich zugänglich zu machen, wie eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur AFP bestätigte.

Hamburger Gericht urteilt gegen Googles Bildersuche

Beamte nehmen nachts in Bad Saulgau einen Mann unter Verdacht des Surfens in fremden W-Lan-Netzen fest. [...] „Es kommen verschiedene Tatbestände in Betracht“, sagt Edwin Dobler von der zuständigen Polizeidirektion Sigmaringen. Er bestätigt, dass es den Ermittlern im vorliegenden Fall um das Einloggen selbst geht und nicht um kriminelle Inhalte.

Polizei erwischt “Schwarzsurfer” (via IP-Notiz)

Die technische Kompetenz der deutschen Judikative, der deutschen Exekutive und der deutschen Legislative ist nicht erst seit gestern unter aller Sau. Ich habe aber mittlerweile für obenstehenden Blödsinn keinerlei Verständnis mehr. Ich spreche hiermit der Politik, der Polizei und allen (!) Gerichten jegliche Online-Kompetenz ab und fordere (uh!) den Rücktritt aller verantwortlichen Beamten.

Und jetzt mal im Ernst: wir werden im Jahr 2008, einem Jahr, in dem die Online-Studie der ARD ergab, dass rund 2/3 aller Deutschen „online“ ist, was natürlich eine Zahl ist, die insgesamt gegen 100% tendiert, in dem sich die Menschen per Chat, Blogs, DingsVZs kommunizieren, SMSen hin- und herschicken, die bei Youtube oder den doofen deutschen Copycats lustige Videos anschauen, die Texte lesen und manchmal sogar schreiben, die Musik runterladen, legal wie illegal, die Filme runterladen, genauso egal wie legal, wir leben im Jahr 2008, 7 Jahre nachdem uns Kubrick in einem SciFi-Klassiker zum Jupiter geschickt hat, noch zwei Jahre bis 2010 und diese verfickten Arschgeigen entscheiden diesen völlig abartigen BOCKMIST?

Bitte nehmt mir mal ganz schnell das Internet weg, sonst krieg ich nen Schreianfall und lauf’ hier Amok. Ehrlich jetzt: Das kann doch wohl mal nicht wahr sein? Diese Pfeiffen, elende Kretins, inkompetente Arschkrampen!

Die Zeit, Youtube und das Urheberrecht

Marcus Rohwetter hat für die Zeit einen Artikel zum Rechtsstreit zwischen Viacom/MTV und Google/Youtube verfasst, der nur so vor Lächerlichkeiten strotzt, dass ich da echt was zu sagen muss. Ich bin ja viel gewohnt, aber gleich der allererste Satz ist schon eine bodenlose Frechheit und zeigt, dass der Autor das Konzept „online“ wahrscheinlich nur aus der Eingabemaske seines CMS’ kennt, während er wahrscheinlich AOL für das Internet selbst hält.

YouTube ist eine digitale Halde für Videoschrott.

Das ist eine einzige Ohrfeige für alle, die schonmal etwas bei Youtube hochgeladen haben, das mehr zeigt, als (wie er schreibt) „einen dicken Briten namens »Expanda« [...], der nach dem Genuss von vier Litern Cola seine pralle Wampe streichelt“. Das ist ein Journalist, der aus seinem Offline-Elfenbeinturm auf den Pöbel spuckt, der die brillanten Videos von Lasse Gjertsen nicht kennt oder nicht weiß, wo zum Geier Matt steckt. Und wenn ich sowas nicht kenne, schreibe ich natürlich darüber. So funktioniert es also, wenn sich klassische Medien sich zu Online-Themen äußern, super. Weiter schreibt er über Musikvideos:

Hochgeladen wurden sie indes von Mitgliedern der YouTube-Gemeinschaft. Damit sind sie zugänglich für jedermann, jederzeit, kostenlos. Ein Horror für professionelle Künstler.

Marcus Rohwetter ist also der Meinung, wenn etwas nicht jederzeit kostenlos zugänglich für jedermann wäre, dann wäre das der paradiesische Zustand für einen Künstler. Nun gibt es ja tatsächlich ein paar Künstler, die das so sehen. Das ist ihr gutes Recht. Noch. Es gibt allerdings auch andere Künstler, die stellen ihre Videos selbst bei Youtube hoch, es gibt ganze Labels, die das machen, auch Majors. Rohwetter ist das egal, Youtube ist schließlich „eine digitale Halde für Videoschrott“ und Urheberrechtsverletzungen, da ist kein Platz für albernes Rumdifferenzieren. Und dann schreibt er schlichtweg falsche Sachen in sein Pamphlet:

Denn kaum war das Urteil gefallen, beklagten sie die drohende Preisgabe ihrer Daten an Viacom – obwohl der Konzern gar keine einzelnen Namen verlangt hatte.

Das ist natürlich tricky formuliert, denn natürlich hat der Konzern keine Namen verlangt. Der Richter hat die Herausgabe von IPs und damit natürlich im Endeffekt Personenbezogene Daten verlangt. Es werden ja sogar die IPs von Blogs weitergegeben, wenn ich hier ein Youtube-Video poste, dann landet mein Blog bei Viacom und in meinem Impressum steht mein Name. Aber so genau muss man das natürlich nicht nehmen, nicht wahr? Rohwetter?

Immerhin gibt er am Ende zu, was sein Artikelchen tatsächlich ist, denn „Es mag ja anachronistisch klingen, die Verbreitung von Bildern, Tönen und Texten im digitalen Zeitalter noch kontrollieren zu wollen“. Das „Aber“ erspart er einem leider nicht und schließlich kehrt er zurück zu seiner gestreichelten Wampe, vielleicht hat er ja auch einen Wampen-Fetisch, wer weiß.

Irgendwo in der Mitte schrieb er übrigens auch einen korrekten Satz, der quasi die Kernaussage des Artikels ist: „Das Duell steht somit auch für den Kampf der alten gegen die neue Medienwelt und für die Frage, welches Geschäftsmodell im Internet funktioniert“. So ist es. Und wenn Artikel wie dieser für die alte Medienwelt stehen, dann bin ich froh, dass sie durch teh Internets mächtig ins Wanken gerät und von mir aus kann Viacom Youtube ruhig plattmachen, dafür starten dann zehn neue Youtubes, wie bei der Hydra und das nächste Videodings ist nur einen Klick weit weg. Aber erklär’ das mal einem wie Rohwetter.

(via)

Viacom: All your Youtube-Data are belong to us!

Das ist so unfassbar, dass es rauscht. Ein US-Richter hat angeordnet, dass Youtube/Google alle (!) Nutzerdaten und Daten über alle (!) angeschauten Videos an Viacom übergibt. Die hatten Youtube 2007 wegen Copyright-Verletzungen verklagt. Der Datenkrakenfaschismus, der sich da unter dem Schutzmantel eines untragbaren Urheberrechts formiert (siehe auch die EU-Geschichte gestern) ist an Widerlichkeit kaum mehr zu überbieten und die Herren von der Content-Mafia und ihre Erfüllungsgehilfen in Regierungen und Lobbyistengruppen dürfen sich nicht wundern, wenn ihnen das alles irgendwann in Form von was auch immer um die Ohren fliegt.

Google will have to turn over every record of every video watched by YouTube users, including users’ names and IP addresses, to Viacom, which is suing Google for allowing clips of its copyright videos to appear on YouTube, a judge ruled Wednesday.

Viacom wants the data to prove that infringing material is more popular than user-created videos, which could be used to increase Google’s liability if it is found guilty of contributory infringement.

[...]

Although Google argued that turning over the data would invade its users’ privacy, the judge’s ruling described that argument as “speculative” and ordered Google to turn over the logs on a set of four tera-byte hard drives.

Link (via)

[update] Heise hat mehr erschreckendes:

Aufgezeichnet werden die häufig einfach personenbeziehbaren Daten sowohl beim Anschauen eines Videos auf YouTube selbst als auch auf Drittseiten, in die ein solcher Filmschnipsel integriert ist.

Atari vs. Pressefreiheit, droht Gameseiten mit dem Anwalt wegen schlechter Reviews (UPDATE)

Wie haue ich mir als Spielefirma meinen nicht-mehr-ganz-so-legendären Namen völlig zu Klump? Genau: Ich drohe Game-Sites, die meine anscheinend eher recht mauen Games auch als solche rezensieren, mit dem Anwalt. Micha meint:

Atari droht 4Players, wegen einer recht schlechten Bewertung von Alone in the Dark und schickt den Anwalt ins Gefecht. Schlappe 68%, also ein “befriedigend”, konnten die PC- und Xbox360-Fassung abstauben. Die Versionen für Wii und Playstation schnitten sogar noch ein paar Punkte schlechter ab.

Dass Atari in Zeiten von MetaReview und Co. bei einer solchen Bewertung zittrig wird, kann man durchaus verstehen. Insbesondere wenn’s um einen DER Top-Titel des Jahres geht. Und dann noch einem mit einem wirklich legendären Namen: Alone in the Dark. Solch einen Titel im Dreck zusehen ist schon ein Schlag ins Gesicht. Sowohl für Entwickler, Publisher und die Spieler.

Und was macht Atari jetzt? Statt die Bewertung wie ein Mann hinzunehmen, Besserung zu geloben und eventuell an einem Update zu feilen schwingt man Finanz- und Rechtskeule. Wie Jörg Luibl. 4Players-Chefredakteur, schreibt, hat Atari zunächst eine gebuchte Werbekampagne storniert und dann, einen Tag nach erscheinen des Tests, den Anwalt vorgeschickt: Laut einem Fax verstoße der Test, Achtung gleich wird’s witzig(!), gegen geltendes Recht und verletzte die Rechte von Atari! Der Test sei eigentlich keiner, da er nicht objektiv sei und außerdem: Wie kann 4Players eigentlich das Spiel testen, wenn’s Atari 4Players garnicht hat zukommen lassen?

Und da dass alles, so Atari, ja gar nicht angeht, soll’n die Jungs von 4Players jetzt eine ’strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung’ mit einem Streitwert von 50.000 Euro unterzeichnen.

Das Magazine bei Spielen sowieso nicht besonders kritisch sind, wahrscheinlich, weil sie Werbeeinbußen befürchten oder gleich irgendwelche Verträge mit irgendwelchen Firmen haben, ist nix neues. Wenn eine Website oder ein Magazin dann doch mal kritisch wird und ein Spiel richtig schlecht bewertet (was ja dann, wie auch in diesem Fall, nicht die komplette Bewertungsskala ausnutzt – da sind wir bei den Filmfreunden gnadenloser), dann muss da wirklich was dran sein. Wenn sich nun aber eine Firma herausnimmt und festlegen will, was ein Review ist („Gleichzeitig missachten Sie die Standards, die für Warentests gelten.“) und mit einer „strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ ankommt, dann ist das eine Frechheit sondergleichen.

Hallo Atari? Ihr könnt uns mal.

Signed.

Link zum Artikel auf Neuerspieler
Link zum Posting bei 4Players

[update] In der heutigen Trackback-Sendung gibt’s ein Statement von Atari zur Sache.

[update2] Atari macht sich noch lächerlicher, als schon vorher. Laut Atari dürfen vor einem Release-Date-Embargo (ich kann mir zwar denken, wass das heissen soll, kann mir aber auch denken, dass sowas in Internetz-Zeiten sowas von 2007 ist) ausschließlich hohe Bewertungen veröffentlicht werden. WTF?!

Google-Argument im Rechtsstreit mit Viacom: „Copyright is Bullshit in teh Internets“

Das haben sie so natürlich nicht gesagt, na klar. Das war die Übersetzung von mir. Tatsächlich hat der Anwalt von Google das hier gesagt:

According to the BBC, Google’s lawyers have claimed that it “threatens the way hundreds of millions of people legitimately exchange information” over the web. (BBC)

Dieser Artikel erklärt das noch ausführlicher und ist der Anlass, warum ich die Headline so geschrieben habe, wie ich sie geschrieben habe.

My favorite expert on copyright, Mike Masnick, hits the nail on the head again, saying that the broadcast companies and Google (and pretty much everyone else) see the Internet as two different things. He says:

“Media companies still look on the internet as a content platform. That is, they think of it as a new broadcast medium. Most other folks recognize that the internet is a communications medium, and the focus should be on the ease of communication….When it comes to communication,” he argues, “the idea of using copyright to restrict content gets weird in a hurry.

Exakt. Wir reden hier nicht von P2P, wo man natürlich darüber streiten kann, ob und wie da Diebstahl stattfindet, meine Position ist, denke ich, bekannt. Wir reden hier von Youtube, wo Videos entfernt werden, weil im Hintergrund auf dem Fernseher die Simpsons laufen oder weil zwei Teenager sich zu Prince zum Affen machen. Und warum? Weil es Fans sind. Und weil sie genau das, ihr Fandom, weltweit herzeigen wollen. Und genau deshalb stellen sie Musikvideos rein, ob von MTV oder sonstwoher ist dabei scheißegal.

Das ist natürlich doof für Viacom/MTV, weil ihnen genau in ihrer Kernkompetenz Musikvideo (ich weiß, die Kernkompetenz von MTV liegt eigentlich mittlerweile bei Yuppie-Verkupplungs-Shows und BigBrother-Klonen, aber egal) die Kundschaft ins Web abwandert und dort „ihren“ Content anschaut. Da gehen natürlich die Klickzahlen Einschaltquoten runter, vor allem, wenn man es nicht schafft, eine angemessene Alternative auf die Beine zu stellen.


 

Aber Gottseidank geht auch das den Fans meilenweit am Arsch vorbei.

Link (via)

Michael Jackson to Take on The Pirate Bay

Micheal Jackson and several other artists plan to take on The Pirate Bay. The king of pop hired the infamous ‘Web Sheriff’ to protect his rights. “Hey Michael – do you want us to pay you in small kids maybe?” was the first response of Pirate Bay admin Brokep.

Link

Schlappe für “Piratenjäger” der proMedia GmbH

Mit einer herben Schlappe für die “Piratenjäger” der umstrittenen proMedia GmbH und den Musikindustrie-Anwalt Clemens Rasch endete ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg. Die Richter wiesen eine Klage der Sony BMG Music GmbH gegen eine angebliche Nutzerin einer Filesharing-Software ab (Urteil vom 14. März 2008, Az.: 308 O 76/07). Sie soll damit unter anderem zwei Lieder der Gruppe “Silbermond” angeboten haben. Die Beklagte hatte diesen Vorwurf jedoch bestritten.

Link

Marions Kochbuch in der Süddeutschen – Ich muss nichts zahlen

Bevor ihr mich mit dem Link zuschüttet: ja, ich bin in der SZ (selbstverständlich ungelinkt, wo kämen wir da denn hin) und ja, der letzte Absatz stimmt, ist aber eigentlich noch nicht blogbar, da noch nichts unterschrieben und damit offiziell ist. Dennoch läuft es darauf hinaus: ich habe das Bild und das Youtube-Video vom Plusminus-Beitrag entfernt, dafür muss ich keinen Pfennig zahlen. Akzeptabler Deal.

Grade kam die Mail von Sascha: Die Gegenseite hat dem Vergleich zugestimmt. Damit ist die Sache definitiv vom Tisch und ich zahle weder an Knieper noch an seinen Anwalt auch nur einen Cent, dafür habe ich das Bild und das Youtube-Video vom Plusminus-Beitrag entfernt. Akzeptabler Deal. Dafür auch nochmal an dieser Stelle: Danke Sascha!

Kein Wunder, dass es Menschen gibt, die meinen, “Marions Kochbuch” sei nichts als ein gigantischer Köder, um die juristisch Unerfahrenen dazu zu bringen, Bilder von Knieper und Texte von dessen Frau illegal zu kopieren. So verwerflich man Kniepers Verhalten deshalb finden könnte, die Gerichte geben ihm Recht: Wer Post bekommt, muss in der Regel überweisen, und zwar nicht zu knapp.

[...]

Unlängst bekam der Blogger René Walter eine Abmahnung von Bischoff in Kniepers Namen. Er hatte ein Stillbild aus einem kritischen ARD-Beitrag über Knieper online gestellt. Walter stimmte einem Vergleich zu: Er braucht nichts zu zahlen, darf aber nie wieder ein Knieper-Foto veröffentlichen.

Link (Danke Marco und alle anderen!)

Knieper von Marions Kochbuch ist im Fernsehen und mahnt mich ab, weil ich einen Screenshot davon veröffentliche

Folkert Kniepers Anwalt hat mich im Auftrag abgemahnt, schon wieder. Diesmal, weil ich einen Screenshot von Plusminus gemacht habe, auf dem er zu sehen ist. Ich habe erstmal Rückfrage beim Anwalt gehalten, mal sehen was Sascha da meint, der hat ja scheinbar ein Abo auf Knieper.

[update] Haltet Euch bei den Kommentaren bitte ein bisschen zurück, keine Aufrufe zu gar nix. Bis ich das weitere Vorgehen mit Sascha geklärt habe. Nur soviel: ich werde natürlich nicht einfach so die 3500 Öcken bezahlen, die sie für einen Screenshot haben wollen.

Marions Kochbuch bei Plusminus in der ARD (Update)

folki.jpg

Folki, Symbolbild

 
 

[update] Das Video der Sendung ist jetzt da. Ich hätte mir den Term „Fotograf“ eher wie hier, nämlich in Anführungszeichen gewünscht. Es gibt schließlich auch „Webdesigner“, die machen dann Websites mit Table-Borders.

Das Fazit zu den Machenschaften der Knieperts von Plusminus genügt an dieser Stelle vollends:

Kniepers weltweite Bilderverteilung bringen ihm und seinen Anwälten reichlich Geld. Hunderttausende, so schätzt man, fordert der Fotograf. Zu stoppen ist das nur durch Google und Richter, die Urheberrechtsverletzungen auch danach beurteilen, wie sie zustande gekommen sind. (Plusminus, via)

Von abmahnfähigen Kommentaren bitte ich abzusehen. Mich darf man aber aufs gröbste beleidigen. So als Platzhalter.

Wer nicht weiß, worum’s geht: hier lang.

Marions Kochbuch in der Welt

Der Artikel sagt zwar nix neues, fasst das Geschehen um die Kniepers aber nochmal schön zusammen und so pervers diese Geldmacherei im (noch) legalen Rahmen ist: selbst wenn dem Abmahntreiben irgendwann mal ein Riegel vorgeschoben wird, für die Kniepers dürfte sich das alles längst gelohnt haben.

Der eigentlich Geschädigte hingegen, „Kochbuch“-Betreiber Folkert K., wird für die Verletzung seines Urheberrechts auf Fotos von Brötchen, Würsten oder einem Klecks Senf mithilfe der Anwälte recht ordentlich entschädigt. „Schon bei 200 Fällen ergibt sich schnell eine Summe im sechsstelligen Bereich“, hat Kremer ausgerechnet. „Die Urheberrechtsverletzungen werden geradezu provoziert“, meint er.

Wenn schon 200 Fälle einen sechsstelligen Betrag ergeben, dann will ich nicht wissen, wie reich man mit den über 700 Fällen werden könnte, von denen vorher die Rede war. Man muss einfach nur Arschloch genug sein.

Auf seiner Webseite sagt „Kochbuch“-Betreiber Folkert K. allerdings, dass er bereits bis zum Januar vergangenen Jahres 2925 Urheberrechtsverletzungen festgestellt habe. Und, so Trabhardt: „Leider kommt es noch immer zu unzähligen Rechtsverletzungen – es werden sogar immer mehr.“ Offenbar ein nimmer versiegender Quell, abzurechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Doch mit Absicht provoziert, das betont Trabhardt, habe sein Mandant das illegale Runterladen nicht.
Blogger Matthias Wagner sieht das anders. „Angesichts Tausender Bilder, die ohne Zugangsbarrieren präsentiert werden und deren Verwendung in privaten Weblogs dann offenbar systematisch aufgespürt wird, kann man fast den Eindruck gewinnen, als handele es sich um eine pfiffige wie perfide Geschäftsidee, welche die derzeitige Gesetzeslage ausnutzt“, sagt Matthias Wagner

Link

(Danke Micha!)

Heute abend auf NDR3: Bericht über Blogs und Forenhaftung und the Kniepers und so…

Mal ganz davon abgesehen, dass Bundesligaforen.de als allerletztes ein Blog sind (und nochdazu Fußball… uärks), es geht um die [Gedankengang vorsorglich zensiert, möglichst streng riechende Wörter bitte hier einsetzen] Kniepers und das [gleiches Spiel wie eben grade] Hamburger Landgericht. Anschaubefehl!

Zapp:

Bloggerszene – Die Empörung über juristische Behinderungen

Es ist der größte private Fussballblog Deutschlands: bundesligaforen.de. Doch momentan zweifelt Jürgen Bechstein daran, ob es eine gute Idee war, das Forum ins Leben zu rufen. Denn ein User hatte ein kostenpflichtiges Foto eingestellt, weswegen Bechstein eine Abmahnung über 700 Euro erhielt. Der Grund: Ein Blog-Betreiber haftet für all das, was in seinem Blog passiert und kann dafür haftbar gemacht werden. So sehen es zumindest gewisse deutsche Gerichte wie das Hamburger Landgericht. Die Folge: Immer mehr Blog-Betreiber sehen sich gezwungen, Forumsbeiträge vorab zu kontrollieren. Zapp über eine schwierige Rechtslage, die eine freie Meinungsäußerung teilweise unmöglich macht.

Hier der Link zum Live-Stream.

Chili Peppers verklagen Californication

Ich konnte die Peppers ja noch nie leiden. Und die Musik fand ich auch schon immer eher furchtbar. Und dass dieser Kiedis meine Heidi gepimpert hat, nehme ich ihm bis heute ganz besonders übel.

Jedenfalls meint Jan:

Man könnte sich ja geehrt fühlen. Es als Hommage betrachten. Oder man knallt eben einfach im fortgeschrittenen Höhenflug durch. Die Red Hot Chili Peppers verklagen Showtime Networks, weil die eine Serie namens “Californication” im Programm haben.

Warum hat eigentlich Stan Lee damals nicht geklagt, als die Ramones ihren „Spiderman“ aufnahmen? Und warum verklagt eigentlich Bruce Springsteen nicht die da? Ach stimmt ja. Die haben Stil.

Neues Business-Modell für die Musikindustrie: Filesharer verklagen

Nachdem am Donnerstag der erste in Amerika vor Gericht verhandelte Filesharing-Fall (gab’s bei uns schonmal einen P2P-Fall, der wirklich verhandelt wurde?) mit einer Niederlage für Jammie Thomas zu Ende ging, muss sie nun 222000 Dollar zahlen, was einen Betrag von 9250 Dollar für jeden der 24 (!) getauschten Songs ausmacht.

Warum sollte sich die Musikindustrie und ihre Verbände nun noch mit iTunes und Konsorten rumschlagen, ob man dort einen Song mit oder ohne DRM für einen oder zwei Dollar verkaufen soll, wenn man nun einfach eine Armee von Anwälten auf die Filesharer loslassen kann und so die P2P-Netzwerke mit dem stolzen Preis von rund 9000 Dollar pro Song monetarisieren kann?

Die Häme der RIAA spricht jedenfalls Bände:

“This is what can happen if you don’t settle,” RIAA attorney Richard Gabriel told reporters outside the courthouse. “I think we have sent a message we are willing to go to trial.”

[...]

At the time, BigChampagne says, there were about 3.8 million file sharers trading over the internet at a given moment. Now, the group has measured a record 9 million users trading at the same time. Roughly 70 percent of trading involves digital music, according to BigChampagne.

Nimmt man die aktuelle Anzahl der Filesharer (9.000.000) und derer 70 Prozent, die Musik runterladen (6.300.000), multipliziert diese mit dem Mittelwert von 24 Songs (151.200.000) und dann nochmal mit einem Preis von rund 9000 Dollar dann ergibt dies die unglaubliche Summe von 136.080.000.000 US-Dollar. Eine Summe die ich mir an Stelle der RIAA nicht entgehen lassen würde. Vor allem nicht, wenn sie nichtmal nachweisen muss, dass die Songs überhaupt von irgendjemandem runtergeladen wurden. Nichtmal, dass der Angeklagte überhaupt der beschuldigte Sharer ist.

In proving liability, the industry did not have to demonstrate that the defendant’s computer had a file-sharing program installed at the time that they inspected her hard drive. And the RIAA did not have to show that the defendant was at the keyboard when RIAA investigators accessed Thomas’ share folder.

Also, the judge in the case ruled that jurors may find copyright infringement liability against somebody solely for sharing files on the internet. The RIAA did not have to prove that others downloaded the files. That was a big bone of contention that U.S. District Judge Michael Davis settled in favor of the industry.

Und das lasse ich einfach mal unkommentiert dastehen. Hier noch die 24 Songs, jeder von ihnen pro MP3 9250 Dollar wert und die Anwesenheit von Journeys „Don’t stop believing“ scheint mir der reine Zynismus. Mein iPod ist mit vier Songs aus der Liste demnach übrigens 37000 Dollar wert. Ich denk’, ich probier’s mal bei Ebay.

Guns N Roses “Welcome to the Jungle”; “November Rain”
Vanessa Williams “Save the Best for Last”
Janet Jackson “Let’s What Awhile”
Gloria Estefan “Here We Are”; “Coming Out of the Heart”; “Rhythm is Gonna Get You”
Goo Goo Dolls “Iris”
Journey “Faithfully”; “Don’t Stop Believing”
Sara McLachlan “Possession”; “Building a Mystery”
Aerosmith “Cryin’”
Linkin Park “One Step Closer”
Def Leppard “Pour Some Sugar on Me”
Reba McEntire “One Honest Heart”
Bryan Adams “Somebody”
No Doubt “Bathwater”; “Hella Good”; “Different People”
Sheryl Crow “Run Baby Run”
Richard Marx “Now and Forever”
Destiny’s Child “Bills, Bills, Bills”
Green Day “Basket Case”

(via)

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