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Ausgekniepert: OLG Hamburg entzieht Marions Kochbuch die Abmahnungsgrundlage

Das OLG Hamburg hat in seiner heutigen Sitzung in der Berufungs-Verhandlung von Bundesligaforen.de und bei Webkoch.de vs. Marions Kochbuch dem kochenden und abmahnenden Ehepaar die Grundlage für ihre Brötchenbriefe entzogen. Ich bitte um Zurückhaltung in den Kommentaren, gefeiert werden darf aber schonmal, denke ich.

Mit massenhaften Abmahnungen an Webmaster haben es die Hamburger Webkochbuch-Betreiberin Marion Knieper und ihr Ehemann Folkert zu ungewollter Berühmtheit gebracht. Aller Voraussicht nach wird nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg dem Treiben vorläufig einen juristischen Riegel vorschieben. In zwei Berufungsverhandlungen entzog das Gericht den Kniepers am heutigen Mittwoch de facto die Grundlage für ihre Abmahnungen.

Konkret ging es um zwei Foren, in denen Fotos aufgetaucht waren, die angeblich widerrechtlich den Rezept-Seiten der Kniepers entnommen worden waren. So postete ein anonymer Nutzer das Foto eines Eistees auf Bundesligaforen.de, und bei Webkoch.de fanden die Kniepers ein angeblich von ihnen geschossenes Foto von Mettenden. Nach den kostenpflichtigen Abmahnungen hatten die Forenbetreiber die Fotos unverzüglich entfernt, wollten aber den dauerhaften Unterlassungsanspruch nicht anerkennen. Das Landgericht Hamburg sah die Forenbetreiber in der Störerhaftung und bestätigte den Unterlassungsanspruch.

Beide Forenbetreiber gingen daraufhin in Berufung, die nun heute in Hamburg in einer Sitzung zusammengefasst verhandelt wurde. Der Kammervorsitzende stellte gleich zu Beginn klar, dass er die Ansicht seines Landgerichtskollegen in der Sache nicht teilt: Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß habe, müsse er das Posting sperren. Genauso haben die Berufungskläger gehandelt.

Eine Störerhaftung sei in den vorliegenden Fallen daher nicht zu erkennen. Da es folglich keinen Grund zur Unterlassungsverpflichtung gebe, falle auch der Grund der Abmahnung und damit der Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren für die Kniepers weg. Da kein Verschulden der Forenbetreiber gegeben sei, bestehe darüber hinaus auch kein Anspruch auf Schadensersatz.

OLG Hamburg watscht Kochbuch-Abmahner ab (Danke Manfred!)

Marions Kochbuch in der Süddeutschen – Ich muss nichts zahlen

Bevor ihr mich mit dem Link zuschüttet: ja, ich bin in der SZ (selbstverständlich ungelinkt, wo kämen wir da denn hin) und ja, der letzte Absatz stimmt, ist aber eigentlich noch nicht blogbar, da noch nichts unterschrieben und damit offiziell ist. Dennoch läuft es darauf hinaus: ich habe das Bild und das Youtube-Video vom Plusminus-Beitrag entfernt, dafür muss ich keinen Pfennig zahlen. Akzeptabler Deal.

Grade kam die Mail von Sascha: Die Gegenseite hat dem Vergleich zugestimmt. Damit ist die Sache definitiv vom Tisch und ich zahle weder an Knieper noch an seinen Anwalt auch nur einen Cent, dafür habe ich das Bild und das Youtube-Video vom Plusminus-Beitrag entfernt. Akzeptabler Deal. Dafür auch nochmal an dieser Stelle: Danke Sascha!

Kein Wunder, dass es Menschen gibt, die meinen, “Marions Kochbuch” sei nichts als ein gigantischer Köder, um die juristisch Unerfahrenen dazu zu bringen, Bilder von Knieper und Texte von dessen Frau illegal zu kopieren. So verwerflich man Kniepers Verhalten deshalb finden könnte, die Gerichte geben ihm Recht: Wer Post bekommt, muss in der Regel überweisen, und zwar nicht zu knapp.

[...]

Unlängst bekam der Blogger René Walter eine Abmahnung von Bischoff in Kniepers Namen. Er hatte ein Stillbild aus einem kritischen ARD-Beitrag über Knieper online gestellt. Walter stimmte einem Vergleich zu: Er braucht nichts zu zahlen, darf aber nie wieder ein Knieper-Foto veröffentlichen.

Link (Danke Marco und alle anderen!)

Marions Kochbuch von Google herabgestuft?

Das habe ich grade bei mir aus den Kommentaren gefischt und ist für mich die News des Tages. Ach was… des Jahres:

Offenbar wurde Marions Kochbuch auf PR3 herabgestuft. Kennt jemand den Grund?? (Burt)

Und tatsächlich: weder bei Brötchen noch bei Bratwurst finden sich Bilder von dieser Kochbuchseite. Bei Tomate allerdings schon. Weiß da jemand mehr?

[update] Die Bilder sind bei der Suche auf Google.de immer noch oben. Mist. (Danke Mario!)

Ich so zu Marions Kochbuch: „[beeeeeeeeeep]“

Das hier ist vorhin aus dem Faxgerät von Folkis Anwalt gekniepert:

Mein Mandant wird sich nicht zur Unterlassung der weiteren Verbreitung des fraglichen Bildes bei Meidung einer wie auch immer zu beziffernden Vertragsstrafe verpflichten. Und keinesfalls wird mein Mandant auch nur einen Cent an Ihren Mandanten zahlen, gleich ob es sich damit um eine angeblich für die Abmahnung angefallene Vergütung für Ihr anwaltliches Tätigwerden oder um ein Schmerzensgeld für die Ihrer Ansicht nach „entstellende“ Darstellung Ihres Mandanten handelt.

Mit der Entfernung des Screenshots aus seinem Weblog ist mein Mandant Ihrem Mandanten bereits entgegen gekommen und hat seinen Willen zur kurzfristigen Beilegung dieser Sache zum Ausdruck gebracht. Mehr kann Ihr Mandant, der mit seinem aggressiven und rechtlich mehr als fragwürdigen Handeln sein Bild in der Öffentlichkeit selbst geprägt hat und keinesfalls unschuldig zu einem „Sündenbock“ – wofür auch immer – gemacht worden ist, nicht erwarten.

2.

Sie behaupten, die Darstellung Ihres Mandanten auf dem Screenshot und im TV-Beitrag insgesamt sei „entstellend“. Ihr Mandant sei „unvorbereitet mit den Fragen des Reporters“ konfrontiert worden, dem Bild könne die „psychische, emotionale Belastung“ Ihres Mandanten angesehen werden, der mit der Zurückweisung der in den Fragen des Reporters „implizierten Unterstellungen“ überfordert gewesen sei.

Zunächst:

Nach den Bekundungen des Reporters, der das Interview mit Ihrem Mandanten geführt und zuvor Ihren Mandanten bereits telefonisch mit dem zu erwartenden Gegenstand des Interviews konfrontiert und diesen darauf eingestimmt hatte, kann von „unvorbereitet“ überhaupt keine Rede sein. Sowohl der Termin als auch der Ort für das Interview waren mit Ihrem Mandanten und mit seinem Anwalt, dem Ihnen ebenfalls bekannten Rechtsanwalt B[...], abgestimmt. Es war auch abgestimmt, dass Herr Knieper beim Verlassen des Interviews gefilmt und sodann die Fragen des Reporters gestellt würden. Im Zeitpunkt der Aufnahme ist niemandem aufgefallen, dass Ihr Mandant angeblich „psychisch und emotional überfordert“ gewesen ist. Vielmehr machte Ihr Mandant einen sehr ruhigen, gefassten Eindruck und gab freimütig seine Sicht der Dinge zum Besten. Dies alles kann und wird durch den Reporter und das beteiligte Kamera-Team im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung selbstverständlich bezeugt und an Eides statt versichert werden.

Ihr Mandant wusste also sehr genau, was ihn erwartet und hatte sich damit einverstanden erklärt.

Es mag sein, dass Ihr Mandant seine Äußerungen und/oder sein Auftreten vor der Kamera nunmehr bedauert. Es mag auch sein, dass Ihr Mandant das Interview nach der Ausstrahlung des Beitrags als „unfair“ empfunden hat. Das alles ändert jedoch überhaupt nichts daran, dass Ihr Mandant wirksam sein Einverständnis für das Interview und die Ausstrahlung erteilt hat. Für das Aussehen und Auftreten Ihres Mandanten in der Öffentlichkeit anlässlich eines zuvor abgestimmten Interviews ist einzig und allein Ihr Mandant selbst verantwortlich. Ihr Mandant hatte es in der Hand, ein anderes Bild von sich vor der Kamera zu vermitteln als dasjenige, was nun nach außen getragen worden ist. Im Übrigen empfinden viele Betroffene, die Ihren Mandanten bereits vor Gericht oder bei anderer Gelegenheit erleben durften, den durch den TV-Beitrag und damit durch den Screenshot vermittelten Eindruck als sehr zutreffend, was Person und Verhalten Ihres Mandanten angeht.

Festzuhalten bleibt damit:

Für eine „Entstellung“ Ihres Mandanten ist nichts ersichtlich. Nicht ohne Grund hat Ihr Mandant deshalb wohl auch von einem rechtlichen Vorgehen gegen „Plusminus“ verzichtet, sondern sich auf meinen Mandanten eingeschossen.

3.

Ihre rechtliche Bewertung geht an den – in Ihrer Abmahnung ohnehin falsch wiedergegebenen – Tatsachen vorbei. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung Ihres Mandanten durch die Veröffentlichung
des Screenshots aus dem TV-Beitrag liegt nicht vor.

Ihr Mandant betreibt seit geraumer Zeit ein florierendes „Abmahngeschäft“. Durch die Vielzahl der von Ihrem Mandanten ausgesprochenen Abmahnungen – die Zahl dürfte im deutlich dreistelligen, wenn nicht gar vierstelligen Bereich seit 2006 liegen – und die aggressive Art, mit der Ihr Mandant sich selbst, das von ihm betriebene Kochbuch sowie die von ihm ausgesprochenen Abmahnungen in der Öffentlichkeit bewirbt bzw. verteidigt, aber auch die rechtlich fragwürdigen Begleitumstände der von Ihrem Mandanten ausgesprochenen Abmahnungen, dem von vielen Betroffenen u.a. ein rechtsmissbräuchliches Handeln vorgeworfen wird, ist Ihr Mandant in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Dies zeigt sich etwa in den vielen tausend Berichten in Foren und Weblogs über Ihren Mandanten, aber auch in den zwischenzeitlich in renommierten Medien wie „Spiegel Online“, „Welt am Sonntag“, „NDR“ und „ARD“ über Ihren Mandanten gelaufenen Beiträgen.

Jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt ist Ihr Mandant deshalb als relative Person der Zeitgeschichte einzuordnen, von der ein – selbstverständlich wie oben ausgeführt nicht entstellendes – Bild auch ohne Einwilligung Ihres Mandanten veröffentlicht werden darf, was sich aus dem in Ihrer Abmahnung leider keine Erwähnung findenden § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ergibt. Für eine solche Einordnung Ihres Mandanten genügt bereits dessen Beteiligung an „nicht alltäglichen zivilrechtlichen Streitigkeiten“ (vgl. Fricke, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 2. Auflage, § 23 KUG Rn. 17 unter Hinweis auf eine Entscheidung des LG Hamburg, veröffentlicht in AfP 1999, 523 ff.), über die das Handeln Ihres Mandanten jedoch deutlich hinausgeht.

Mein Mandant hat also völlig zu Recht einen Screenshot aus dem TV-Beitrag für einen von ihm veröffentlichten Beitrag verwendet, zumal mein Mandant sich nicht nur in diesem konkreten Beitrag, sondern bereits seit mehr als einem Jahr regelmäßig mit den Aktivitäten Ihres Mandanten befasst und diese aus seiner persönlichen Sicht unter Hinweis auf verschiedene Quellen bewertet.

Unter Berücksichtigung der Aktualität des von meinem Mandanten mit dem Screenshot veröffentlichten Beitrags, der auf einen am Tag zuvor gelaufenen TV-Bericht Bezug nahm, der Wertungen aus §§ 50, 51 UrhG sowie Art. 5 Abs. 1 GG und schließlich der Tatsache, dass der TV-Beitrag von Ihrem Mandanten bis heute unbeanstandet von der Website des Senders der ARD abrufbar ist, war und ist das Handeln meines Mandanten rechtlich in keiner Weise zu beanstanden.

4.

Zusammengefasst:

Die Abmahnung meines Mandanten erfolgte völlig zu Unrecht.

Mein Mandant ist weiterhin bereit, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen und das Schreiben zu der früheren Abmahnung Ihres Mandanten wegen angeblich falscher Tatsachenbehauptungen zu heften, wenn Ihr Mandant seine Abmahnung bis spätestens zum

21.02.2008

vollständig und vorbehaltlos zurücknimmt. Anderenfalls beabsichtigt mein Mandant, sich im Wege der negativen Feststellungsklage gerichtlich bestätigen zu lassen, dass Ihr Mandant mit dieser Abmahnung über das Ziel deutlich hinausgeschossen ist. Es liegt also einzig und allein an Ihrem Mandanten, ob er einen solchen Rechtsstreit und die damit unweigerlich verbundene weitere Berichterstattung im Internet und im TV tatsächlich wünscht.

Für den Fall, dass Ihr Mandant die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren durchzusetzen beabsichtigt, weise ich vorsorglich darauf hin, dass dieses Schreiben zumindest seinem wesentlichen Inhalt nach dem Gericht mit der Antragsschrift bekannt zu machen ist.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Knieper von Marions Kochbuch ist im Fernsehen und mahnt mich ab, weil ich einen Screenshot davon veröffentliche

Folkert Kniepers Anwalt hat mich im Auftrag abgemahnt, schon wieder. Diesmal, weil ich einen Screenshot von Plusminus gemacht habe, auf dem er zu sehen ist. Ich habe erstmal Rückfrage beim Anwalt gehalten, mal sehen was Sascha da meint, der hat ja scheinbar ein Abo auf Knieper.

[update] Haltet Euch bei den Kommentaren bitte ein bisschen zurück, keine Aufrufe zu gar nix. Bis ich das weitere Vorgehen mit Sascha geklärt habe. Nur soviel: ich werde natürlich nicht einfach so die 3500 Öcken bezahlen, die sie für einen Screenshot haben wollen.

Marions Kochbuch bei Plusminus in der ARD (Update)

folki.jpg

Folki, Symbolbild

 
 

[update] Das Video der Sendung ist jetzt da. Ich hätte mir den Term „Fotograf“ eher wie hier, nämlich in Anführungszeichen gewünscht. Es gibt schließlich auch „Webdesigner“, die machen dann Websites mit Table-Borders.

Das Fazit zu den Machenschaften der Knieperts von Plusminus genügt an dieser Stelle vollends:

Kniepers weltweite Bilderverteilung bringen ihm und seinen Anwälten reichlich Geld. Hunderttausende, so schätzt man, fordert der Fotograf. Zu stoppen ist das nur durch Google und Richter, die Urheberrechtsverletzungen auch danach beurteilen, wie sie zustande gekommen sind. (Plusminus, via)

Von abmahnfähigen Kommentaren bitte ich abzusehen. Mich darf man aber aufs gröbste beleidigen. So als Platzhalter.

Wer nicht weiß, worum’s geht: hier lang.

Marions Kochbuch in der Welt

Der Artikel sagt zwar nix neues, fasst das Geschehen um die Kniepers aber nochmal schön zusammen und so pervers diese Geldmacherei im (noch) legalen Rahmen ist: selbst wenn dem Abmahntreiben irgendwann mal ein Riegel vorgeschoben wird, für die Kniepers dürfte sich das alles längst gelohnt haben.

Der eigentlich Geschädigte hingegen, „Kochbuch“-Betreiber Folkert K., wird für die Verletzung seines Urheberrechts auf Fotos von Brötchen, Würsten oder einem Klecks Senf mithilfe der Anwälte recht ordentlich entschädigt. „Schon bei 200 Fällen ergibt sich schnell eine Summe im sechsstelligen Bereich“, hat Kremer ausgerechnet. „Die Urheberrechtsverletzungen werden geradezu provoziert“, meint er.

Wenn schon 200 Fälle einen sechsstelligen Betrag ergeben, dann will ich nicht wissen, wie reich man mit den über 700 Fällen werden könnte, von denen vorher die Rede war. Man muss einfach nur Arschloch genug sein.

Auf seiner Webseite sagt „Kochbuch“-Betreiber Folkert K. allerdings, dass er bereits bis zum Januar vergangenen Jahres 2925 Urheberrechtsverletzungen festgestellt habe. Und, so Trabhardt: „Leider kommt es noch immer zu unzähligen Rechtsverletzungen – es werden sogar immer mehr.“ Offenbar ein nimmer versiegender Quell, abzurechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Doch mit Absicht provoziert, das betont Trabhardt, habe sein Mandant das illegale Runterladen nicht.
Blogger Matthias Wagner sieht das anders. „Angesichts Tausender Bilder, die ohne Zugangsbarrieren präsentiert werden und deren Verwendung in privaten Weblogs dann offenbar systematisch aufgespürt wird, kann man fast den Eindruck gewinnen, als handele es sich um eine pfiffige wie perfide Geschäftsidee, welche die derzeitige Gesetzeslage ausnutzt“, sagt Matthias Wagner

Link

(Danke Micha!)

Marions Kochbuch vs Nerdcore

Bei der Abmahnung der Knieperts gegen mich kam es bei der Verhandlung zu einem Vergleich. Und ich darf folgendes wieder behaupten: Die Knieperts verwursten die Rezepte aus ihrem ehemaligen Forum, formulieren diese um, kochen sie unter Umständen nach und hauen sie in ihr „Kochbuch“. Der Rest der Geschichte ist bekannt.

Das Schöne daran: die müssen sämtliche Gerichtskosten tragen, ich trage eine geringe Gerichtsgebühr und die Kosten für Sascha Kremers (Kanzlei Vetter) Arbeit und das freut mich über alle Maßen. Lieber löhne ich für einen guten Anwalt eine Stange Geld, als für eine Abmahnung von Verwurstern auch nur einen Cent zu bezahlen. Im Endeffekt haben die Kniepers bei mir drauflegen müssen und das war jede Aufregung wert. Yeah!

Die c’T brutzelt Marions Kochbuch

Ob Bockwurst, Schnitzel, Kapern oder Br??tchen: Marion Knieper serviert in ihrem Online-Kochbuch bebilderte Rezepte auch von den profansten Speisen. Wer eines der Fotos kopiert, muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung und saftigen Nachlizenzierungsgeb?ºhren rechnen. In der Blogosph?§re brodelt es, zumal einzelne User behaupten, dass sich die Kniepers selbst gerne bei anderen bedienen.

Die c’T berichtet ?ºber Marion und baut in zwei Minuten ein Foto im Knieper-Style, das laut deren Anwalt ja 6000 Euro wert sein soll.

(via)

[nachtrag] Die vielleicht interessantesten Abs?§tze daraus:

Webmasterin Brigitte Winkler betreibt ihr Online-Kochbuch koch-abc.de als Hobby. Auch sie wurde von Knieper abgemahnt, wegen der angeblich widerrechtlichen Verwendung des Fotos von einem Wiener Schnitzel. Sie habe aber das Foto von einem befreundeten Webdesigner, versicherte Winkler.

Dieser wiederum gab gegen?ºber c’t an, er habe das Bild mit urheberrechtsfreiem Rohmaterial ‚Äûmit Photoshop erstellt, im Rahmen einer Schulausbildung zum Multi-Media-Producer im Jahre 2003. Damals hatte die komplette Schulklasse ihre Arbeiten im Internet ausgestellt, und von dort muss sie Herr Knieper kopiert und auf seinen eigenen Seiten eingestellt haben. Im Jahr 2005 habe ich diese Grafik und die Rechte daran an Frau Winkler verschenkt.‚Äú

Knieper behauptet nach wie vor, das Foto selbst gefertigt zu haben. In einem Interview mit dem Online-Magazin Upload gab er j?ºngst an, in jedem Fall Richtern ‚Äûdas Original in hoher Aufl??sung‚Äú vorlegen zu k??nnen. Dass dies unwahr ist, zeigte sich beim Prozess gegen Brigitte Winkler vor der Urheberrechtskammer des Landgerichts Hamburg.

Doch obwohl Knieper nicht in der Lage war, das unbearbeitete Originalfoto vorzulegen, bekam er gegen Winkler in erster Instanz recht. Den Ausschlag gab ausgerechnet die Zeugenaussage von Gattin Marion, sie k??nne sich erinnern, dass Knieper an einem nicht mehr bekannten Zeitpunkt das Foto geschossen habe. Diese Aussage hielt die Kammer f?ºr ‚Äûschl?ºssig, nachvollziehbar und glaubhaft‚Äú. Brigitte Winkler hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus.

F?ºr mich ist die Vorgehensweise der Kniepers sonnenklar, man muss nur eins und eins zusammenz?§hlen. Allein: juristisch ist das alles andere als beweisbar, wie man sieht.

Frisches Obst

Julie schmeißt mit frischem Obst um sich und wenn man mal so eine leckere, saftige Orange an den Kopf bekommen hat, dann kann man ja vor lauter Vitaminen nix anderes, als herumzuspringen und das Obst weiterzuwerfen. Kinder: Obstschlacht.

1. Welches Obst weckt bei dir schöne Erinnerungen und warum?
Wilde Brombeeren: Als Kind fuhr ich mit meinen Eltern jedes Wochenende im Sommer an den Rhein zum Campen und vom Campingplatz aus erkundeten wir die Gegend und es gab jede Menge wilder Brombeersträuche, an denen wir uns satt fraßen und mit weinroten Flecken an den Shirts zu spät zurückkamen, den Anschiß über uns ergehen ließen und uns die Mäuler leckten, weil wir wussten: morgen geht es zurück aufs Feld zu den wilden Brombeerbüschen.

Erdbeeren: die Nacht in der wir nach einer Party zunächst versuchten, einen Hochspannungsmast hochzuklettern, dabei feststellten, dass wir mitten in einem Feld voller Erdbeeren standen und die nächste Stunde dabei zubrachten, es leerzuessen und “Strawberry Fields forever” zu singen.

2. Welches Obst weckt bei dir schlimme Erinnerungen und warum?
Kirschen: Der Moment, in dem fünf wildgewordene Zwölfjährige den René mit Kirschen beschmissen, so dass das weiße T-Shirt aussah, wie nach einem Killerspiel, das war nicht wirklich lustig, auch wenn ich zurückgeworfen habe. Ich habe ihnen aber verziehen, den Kirschen, und esse sie heute wirklich gerne.

3. Welches Obst könntest du am ehesten mit dem Wort “lustvoll” verbinden?
Pflaumen und Melonen: die zwei gehören irgendwie zusammen und sehen in dieser Kombination einfach… lecker aus.

4. Zu welchem Obst tanzt du am liebsten?
Zitronen: Sauer macht lustig und lustig lässt einen tanzen. Jedesmal, wenn ich in eine Zitrone beiße, verziehe ich nicht das Gesicht wie so viele meiner Zeitgenossen, sondern fange an, von einem auf das andere Bein zu springen. Ungelogen.

5. Deine Lieblingskosenamen mit Obst?
Beerchen. Eigentlich Bärchen, hört sich aber genauso an und es reimt sich mit dem Namen der Straße, in der ich wohne.

6. Böse Schimpfnamen mit Obst?
Die goldene Himbeere für die schlechtesten Filme, jedes Jahr kurz vor den Oscars…

7. Schimpfnamen – Abmahnungen – Fotos! Bitte füge an dieser Stelle ein hübsches Obstbild ein! (Und vermeide dabei unter allen Umständen Bilder von Marions Kochbuch!)

obst.jpg
(Foto: B.Frahm)

8. Welches Obst wolltest du schon immer probieren, bist aber bisher nicht dazu gekommen?
Avocado

9. Das exotischste Obst ever?
Die Drachenfrucht, deren Inhalt wirklich eklig aussieht, erinnert so irgendwie an Mutanten-Kaviar, aber dennoch klasse schmeckt.

10. Zu welchem Obst machst du dich am liebsten (zum Beispiel durch Bearbeitung dieses Stöckchens)?
Zu John Cleese:

(Youtube DirektSpitzerStock)

11. (Schnapszahl!) Obst, Gemüse – oder gleich Obstler?
Apfelwein. War klar, oder?

Obstangaben mit detailierten Beschreibungen der Vitamin-Auszugspräparate hätte ich gerne von Carsten, Peter, Bastian, dem Kraftfuttermischwerk und Alohastone.

Gern geschehen…

Wir danken allen Bloggen für die Publicity für Marions Kochbuch. Der Suchbegriff Marions Kochbuch ist bei technorati.com auf der Startseite als Platz 9 gelistet. Danke!

Kein Thema, Folkert. Haben wir gerne gemacht.

Denn als Blogger weiß man, dass die Floskel “Every Publicity is good Publicity” von den gleichen schleimgeschissenen PR-Nutten erfunden wurde, wie der Spruch “Bad News is good News” aus der dementsprechenden Kloake quotengeiler Journalisten stammt.

Das passt, dass Herr Knieper mit so einem Motto die Kommentare vollspamt. Tatsache bleibt, dass bei der Google-Suche nach Marions Kochbuch mittlerweile drei Artikel auf der ersten Seite stehen, die sich mit der Abmahnwelle aus dem Hause Knieper beschäftigen. Wer sich also etwas eingehender über die Machenschaften rund um diese “Rezept-Seite” informieren will, der muss nicht mehr lange suchen. Aber nee, is klar, Publicity… hihihi.

Kochbuch mit Rechenexempel

Marions Kochbuch gibt es laut Netcraft seit September 2001. Das sind bis heute 65 Monate oder auch 1982 Tage. Bei 2700 Rezepten, die Marion und ihr Folkert selbst gekocht, getippt und fotografiert haben sind das 1,362 Gerichte pro Tag.

Jeden Tag, zum Frühstück, zum Mittag und zum Abend gibt es im Hause Knieper also leckerste warme Speisen in Hülle und Fülle und alle werden nicht nur gekocht und verspeist, sondern nach der Anrichtung erstmal ausgeleuchtet und fotografiert. An jedem Tag, auch Weihnachten, Neujahr und Ostern in den vergangenen 1982 Tagen. Und das beste dabei: jeden Tag gibt’s was neues. Eine Lieblingsspeise gibt es dort scheinbar nicht.

Das nenne ich entweder sehr konsequent oder…

Oder ich hab da sowieso schon ein Forum mit tausenden Rezepten und… aber lassen wir das.

Brötchen für 500 Euro, jetzt auch bei Nerdcore

Abgemahnt also, wegen einer falschen Tatsachenbehauptung. Man sollte eben immer nie mit den Worten “Meiner Meinung nach dies und das” und “Anscheinend könnte es sich blablabla” geizen. Es geht um meinen Kommentar hier, den ich entsprechend editiert habe.

Meinen Mandanten ist heute zur Kenntnis gelangt, dass Sie unter www.nerdcore.de/wp/2007/01/13/marions-fotoscript/ die Behauptung veröffentlichen, viele Rezepttexte auf der Seite meiner Mandanten seien nicht von Marion Knieper selbst geschrieben.

Diese Behauptung ist falsch. Sämtliche der unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Rezepte hat Frau Marion Knieper erprobt und in eigenen Worten niedergeschrieben. Dies ergibt sich bereits aus der von meinen Mandanten unter www.marions-kochbuch.de/urheberrecht.htm öffentlich zugänglich gemachten Erklärung. Dieser Link wird unter anderem auch in Ihrem Forum im Beitrag Nr. 3 genannt.

Ich werde mir demnächst angewöhnen, eher solche unangreifbaren Texte zu verfassen.

Was ich aber sagen kann ist, dass ich dieses und dieses Rezept aus Marions Kochbuch bzw. Marions Kochclub (das Ex-Forum) nachgekocht und mit eigenen Worten beschreiben möchte: schmeckt beides meiner Meinung nach gleich scheiße.

Doppelmoral, brötchentechnisch…

Jaja, Marions Kochbuch und ihr Mann weinen wegen Fotos, die ein Honorar von meinetwegen 600, aber meiner Meinung nach sicherlich nicht 6000 Euro rechtfertigen, *gelöscht*
Jemand, der solche Ansprüche an die Netzgemeinde fordert, der sich als Opfer darstellt und andere als Contentdiebe darstellt, dann aber auf diese Weise seine Datenbank füttert und wegen Brötchenbildern und Satire abmahnen lässt, wie nennt man nun so jemanden? (Antworten auf diese Frage bitte nur denken und nicht in den Kommentaren mitteilen, mich darf man aber immer gerne als Arschloch bezeichnen)

Leider sind anscheinend Rezepte wegen zu geringer Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt, soweit ich weiß. Doppelmoralisch gesehen ist der Fall für mich jedenfalls klar. Das ist im Grunde genauso, wie wenn ein Mashup-Deejay jemanden abmahnen würde, weil er sein MP3 verlinkt.

Wie war das? Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen?

[nachtrag] Marions Kochbuchs Ansichten über Urheberrecht bei Rezepten:

Alle Rezepte aus Marions Kochbuch wurden von Marion gekocht und von Folkert fotografiert. Die Rezepte wurden anschließend von Marion mit eigenen Worten beschrieben und mit Foto veröffentlicht. Marion ist somit Urheber des Rezepttextes.

Muss ich dazu in diesem Zusammenhang noch irgendetwas sagen?

[nachtrag 2] Eine ehemalige Userin von Marions Forum hat sich bei Marius zu Wort gemeldet. Da ich schätze, dass die Anwälte von Knieper diesen Kommentar demnächst entfernen lassen werde, habe ich einen Screenshot davon gemacht. Bei Interesse bitte melden.

links for 2007-01-15

Marions Fotoscript

Marion meldet sich in den Kommentaren auf Fingerzeig selbst zu Wort…

Marions Kochbuch ist nicht böse

Es wird hier behauptet, wir würden uns an Abmahnungen bereichern und eine einfache Mail hätte das Problem auch aus der Welt geschafft.

Das ist falsch. Wir sind leider nicht in der Lage, alle Urheberrechtsverletzungen an unseren Bildern selber zu lösen. Daher die Hilfe unserer Anwälte.

Gib mir den Rest, Baby…

500 Euro für ein Brötchen

Diese E-Mail habe ich vorhin an die Betreiber der Seite Marions-Kochbuch.de geschrieben:

Hallo Marions Kochbuch, Hallo Folkert Knieper,

ich schreibe Ihnen wegen der Abmahnung von Fingerzeig.net.

Hätte es nicht auch eine Email getan mit einer, gerne auch scharf formulierten, Aufforderung, das Bild umgehend zu entfernen? Ist Kommunikation im Internet nur noch über Juristen möglich? Horst hat ein Impressum, dort stehen E-Mail und Telefonnummer. Ein kurzer Wink hätte genügt. Aber nein, und nun sitzt er auf mehreren hundert Euro Anwaltskosten.

Ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist, dass die Abmahnpraxis auf juristisch wackeligen Beinen steht und demnächst von Justizministerien Zypries reformiert werden will. Hier ist lediglich ein juristischer Graubereich entstanden, in dem sich Anwälte gütlich tun können. Ich gehe davon aus, dass ihnen das nicht geläufig ist.

Desweiteren möchte ich sie darauf hinweisen, dass die abgemahnte Seite ein sogenanntes Blog war. Blogs sind gut vernetzte Internet-Seiten mit manchmal tausenden Lesern. Meins ist eines davon. Ich werde in meinem Blog über diesen Fall berichten, und ich werde nicht der einzige sein.
Dabei wird Marions Kochbuch nicht in gutes Licht gerückt werden, deshalb gebe ich ihnen Gelegenheit, vorher eine Stellungnahme abzugeben.

Vielleicht überzeugen Sie aber auch ihren Anwalt davon, die Abmahnung zurückzunehmen, denn das Bildchen von einem Brötchen, dass zwar lecker aussieht, aber immer noch ein x-beliebiges Brötchen darstellt (ich weiß, das sehen Sie anders), ist umgehend von der Seite genommen
worden.

Und ein paar hundert Euro für ein Brötchen, das müssen Sie zugeben, das ist ein ziemlicher Witz.

Danke im Vorraus für eine Antwort
Hochachtungsvoll
René Walter

Alles Mumpitz, denn ich hatte die Kommentare hierzu nicht gelesen (via), und deshalb warte ich mit der Veröffentlichung auch nicht bis zur Antwort. Dort betreibt man dutzende Websites, die sind unterwegs im Netz, die haben meine Mail schon lange gelesen, sind sich aber für eine Antwort wohl zu fein.

In den Kommentaren finden sich noch ein paar mehr Menschen, die wegen Bildern abgemahnt wurden, was in mindestens einem Fall völlig unberechtigt erscheit.

In meinem Fall hat mein Bild zwar eine gewisse Ähnlichkeit mit dem auf der Seite der Kochbuchautorin, wurde aber tatsächlich vom mir selber erstellt und ist wesentlich älter.

Da scheint jemand sehr lax das Internet abzugrasen um potentielle Abmahn-Opfer ausfindig zu machen. Und nachher macht man mit einem befreundeten Anwalt eine Flasche Wein auf. Wette ich. Ich empfehle, von Marions tollen Rezepten nix zu essen. Schmeckt komisch und ist teuer.

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