Die Hornissen-Koalition hat die Three Strikes für Deutschland ausgeschlossen. So weit, so gut und der Teufel steckt meines Erachtens im Detail.
Union und FDP haben im Entwurf für eine Koalitionsvereinbarung dem Modell einer staatlich überwachten “abgestuften Erwiderung” auf Rechtsverstöße im Internet nach dem umkämpften französischem Vorbild eine Absage erteilt. “Wir werden keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen”, heißt es nach Informationen von heise online wörtlich im Entwurf für den Fahrplan der geplanten schwarz-gelben Regierung. [...]
Im Text betonen die Koalitionäre aber zugleich: “Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein.” Sie geloben deshalb allgemein, “unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet” zu schaffen”. Dabei wollen Union und FDP “Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern”.
Das Problem mit dem „urheberrechtsfreien Raum“ Internet habe ich schon öfter dargelegt: Das Netz ist angelegt als eine riesige Kopiermaschine, rufe ich eine urheberrechtlich geschützte Website auf – heise.de etwa – landet eine Kopie der Site auf meinem Rechner und ich begehe ganz streng genommen einen Bruch des Urheberrechts. [update] NC-Leser Texhnolyze meint in den Comments, flüchtige Kopien seien im Urheberrecht explizit ausgenommen, das Beispiel war also falsch, eine Kopiermaschine ist das Netz trotzdem.
Und wenn ich „Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern“ lese, kann ich ganze Horden von Nachtigallen trapsen hören, ich sage nur Vorratsdatenspeicherung, deren Daten dann mal flugs von den Providern an die Content-Industrie geliefert werden. Und von dort direkt zum Anwalt. Zusammen mit der Deckelung von Abmahnkosten auf 100 Euro bei Urheberrechtsverstoßen ergibt sich dann folgende „2 Strikes“-Regelung: Hundert Euro beim ersten mal und dann wird man richtig zur Kasse gebeten.
Ob das so kommen wird, werden wir sehen. Bis dahin empfehle ich Modest Mouses „Satellite Skin“, mein Ohrwurm seit circa zwei Wochen. Available on that internet anywhere near you.





“Das Problem mit dem „urheberrechtsfreien Raum“ Internet habe ich schon öfter dargelegt: Das Netz ist angelegt als eine riesige Kopiermaschine, rufe ich eine urheberrechtlich geschützte Website auf – heise.de etwa – landet eine Kopie der Site auf meinem Rechner und ich begehe ganz streng genommen einen Bruch des Urheberrechts.”
Das kann man auch anders sehen. Schließlich will der Betreiber einer Site ja, dass du seine Seite aufrufst und damit Einnahmen für ihn generierst. Da es technisch ja nun mal so läuft wie du gesagt hast würde ich davon ausgehen, dass der Betreiber mit dem online-stellen seiner Site automatisch in den deinen “download” der Site einwilligt.
Abgesehen mal davon stimme ich dir zu, das jetzige Urheberrecht passt nicht mehr zur schnellen Entwicklung des Internet. Trotzdem finde ich, dass es kein rechtsfreier Raum sein sollte…
Zugegeben, das Beispiel ist arg Korinthen gekackt, aber streng genommen isses so und soll eben nur zeigen, dass das Urheberrecht in dieser Form nicht ins Netz passt (sagste ja auch ;)
Ja stimmt schon, da ist das scheiß Jura-Studium mit mir durch gegangen. ;-)
Da gibt es meines laienhaften Wissens einen Unterschied zwischen der “impliziten technischen Notwendigkeit” des Zwischenspeicherns z.B. im Browsercache und den gezielten Abspeichern einer Webseite oder von Bildmaterial.
Kurzform: wenn die allg. Technik es erfordert, das das Zeugs irgendwie zwischengespeichert wird, dann ist das vollkommen ok. Rechtsklick und “Speichern als…” wiederum ist bereits eine Urheberrechtsverletzung (dividiert durch die Fähigkeit des eigenen Anwalts, multipliziert mit der Fähigkeit des gegnerischen Anwalts, und das ganze hoch Rechtsprechung – dann die n-te Wurzel ziehen, wobei n == gesunder Menschenverstand des Richters ;) )
Interessante Vermutung mit der Vorratdatenspeicherung! Jedoch wurde aus FDP Kreisen betont, dass man dabei auch mit dem jetzt gängigen Modus nicht einverstanden ist und man ferner die Benutzung dieses Instruments nur für die extreme Gefahrenabwehr nutzen will.
Ist fraglich, was dabei mit “extrem” gemeint ist. Es spricht jedoch dafür, dass es über die herkömmliche Gefahrenabwehr, sprich die Erhaltung der Rechtsordnung, hinaus geht und sich weiterhin hauptsächlich auf die Terrorabwehr bezieht.
Soviel zur gesetzlichen Theorie! Was faktisch mit diesen Daten passiert, darüber möchte man lieber nicht nachdenken.
Ich hoffe, dass Bundesverfassungsgericht gibt nach der Entscheidung/Enttäuschung zum Lissabon-Vertrag nicht klein bei und zeigt deutlich auf, dass dieses Instrument weit davon entfernt ist, mit unserer Verfassung im Einklang zu stehen.
Man darf gespannt sein…
Mal ganz politiklos: ich mag das Lied nicht ;-)
Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten…
Richtig. Denn die ISPs warten ja nur darauf, endlich grünes Licht für die Standleitugn direkt zu den Majors zu kriegen, um ihre User mal so richtig in die Kacke hauen zu können.
Und?
Hättest du noch den nächsten Satz zitiert relativiert sich das nämlich alles: Wie das Ganze umgesetzt werden soll lässt das Papier offen, es ändert sich also von der gesetzgebenden Seite genau gar nichts. Und was willst du überhaupt, einen Freifahrtschein für alles, was man im Internet kriegen kann (die Betonung liegt auf kann)?
Ich kann immer wieder nur den Kopf schütteln wenn ich mir ansehe welcher Aufwand betrieben wird um unter veränderten Rahmenbedingungen künstlich einen Status quo zu erhalten. Der verhältnismässig große Aufwand der Distribution von Inhalten aller Art (Musik, Text, Film, Bild) hat in den vergangenen Jahrhunderten einen Industriezweig entstehen lassen der seine Existenzberechtigung aus dem erfüllen eben dieser Mittelposition gezogen hat. Das Internet als gemeinschaftlich finanzierte(s) riesen Kopiermaschine / Distributionsmedium hat in Verbindung mit der Möglichkeit der Digitalisierung fast aller Inhalte einen Großteil der klassischen physikalischen Distribution und damit auch die Distributoren überflüssig gemacht. Dieses ganze Gehampel von wegen Urheberrecht ist doch nur der Todeskampf derer die sich plötzlich ihrer lukrativen Mittelstellung zwischen Künstler und Konsument beraubt sehen.
Clay Shirky hat im Frühjahr einen sehr interessanten Artikel dazu verfasst warum klassische Zeitungen (ein anderer Typus von Distributor) aussterben werden (kann man aber locker analog für Musik und eventuell auch für Bücher und Film durchdeklinieren): http://www.shirky.com/weblog/2009/03/newspapers-and-thinking-the-unthinkable/
@Daniel:
Sorry, das ist doch rein technisch Quatsch..
Du meinst in dem Moment wo ich ein Bild aus meinem Temp-Ordner irgendwoanders hin verschiebe ändert sich irgendwas?
Das ist doch absurd, und genau das wollte René doch aufzeigen: Das Internet basiert auf dem Kopieren – und da digitale Kopien nunmal mit dem Original (absolut) identisch sind kann man das Copyright (in seiner herkömmlichen Form) darauf nicht anwenden. Basta…
@Simon
@Rene
Daniel hat Recht. Der Browsercache ist rechtlich etwas anderes als “Speichern unter”
UrhG
§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Die Vorratsdatenspeicherung wird doch vorläufig auf Fälle beschränkt, in denen unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht.
Die Horden von Nachtigallen trapsen sicher nicht aus dieser Richtung. Zumindest vorerst.
@simon:
Heho!
Nimmt man den gesunden Menschenverstand als Maßstab, ist das Quatsch, richtig.
Rein rechtlich macht es aber einen Unterschied, das mag einem Gefallen oder nicht. That’s the way it is, sorry.