Die Verfassungsrichter entschieden, das nur in Fällen schwerer Straftaten die Daten vorerst genutzt werden dürfen. Für die Aufklärung von einfachen oder per Telekommunikation begangenen Straftaten dürfen die Daten nicht genutzt werden.
Das entschieden die Bundesrichter vor ein paar Wochen erst bezüglich der Vorratsdatenspeicherung. Jetzt soll die Musikindustrie trotzdem an allen Staatsanwaltschaften vorbei ein Auskunftsrecht bei den Providern erhalten.
Am Donnerstag, den 11. April 2008, wird der Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung für das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” abstimmen. Damit will die Bundesregierung bei Urheberrechtsverletzungen einen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Dritten einführen, so dass z.B. die Musikindustrie Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Providern abfragen kann, ohne hierfür den Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft gehen zu müssen. (Golem.de)
Im Grunde müsste die Politik den Entwurf (hier als PDF) ablehnen. Sollten sie dies nicht tun, ist das in meinen Augen nicht nur Missachtung des Gerichts (nennt man das in diesem Fall so?), sondern auch ein offensichtlicher Verfassungsbruch. Warum man den Entwurf nicht gleich nach der Entscheidung gekippt hat, ist mir allerdings ein Rätsel.
Zeitgleich formieren sich in Brüssel übrigens Widerstände gegen die Pläne, Filesharern den Internetzugang auf Dauer zu verwehren.
Calls on the Commission and the Member States to recognise that the Internet is a vast platform for cultural expression, access to knowledge, and democratic participation in European creativity, bringing generations together through the information society; calls on the Commission and the Member States, therefore, to avoid adopting measures conflicting with civil liberties and human rights and with the principles of proportionality, effectiveness and dissuasiveness, such as the interruption of Internet access. (BoingBoing)
Wie sagte ich noch Ende letzten Jahres? Genau: 2008 wird das Jahr der Copyright-Wars. Wie immer: es bleibt spannend.
(Danke Jeriko!)





werden hier nicht gerade zwei unterschiedliche sachen durcheinander geworfen? zum einen die “neue” vorratsdatenspeicherung und zum anderen die informationen, die provider schon seit längerem bei copyright-verstößen rausgeben?!
ich glaube, dein erstes zitat bezieht sich auf die “neue” vorratsdatenspeicherung, was der gesetzesentwurf hingegen leistet, ist eine entlastung der staatsanwaltschaften, oder?
Die Richter haben sich ja zu einem anderen Fall geäußert, nämlich der Frage, inwieweit verdachtsunabhängig Daten im großen Stil gespeichert und dann verwertet werden dürfen.
Hier geht es jetzt um den Fall, dass ein Verdacht besteht und Private dann die Adressen erhalten sollen. Das man eigentlich private Daten erhält, wenn man ein rechtliches Interesse versichert ist ja schon in anderen Bereichen üblich (beispielsweise beim Einwohnermeldeamt die Adresse oder Einsicht ins Grundbuch). Also schon was anderes als das was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Zu bedenken ist auch, dass die Musikindustrie dann das Entgelt für die Auskunft selbst bezahlen muss, was bisher der Staat macht. Das macht die Massenabmahnung immerhin wesentlich teurer.
Wir leben halt in einer Art Bananenrepublik, die stramm in den digitalen Überwachungsstaat maschiert. Nicht um uns was Böses zu tun. Sie wollen nur unser Bestes, unser Geld. Sie denken Tag für Tag hart darüber nach, was sie uns in der Tasche lassen müssen und was wir eigentlich noch an Sie abgeben könnten.
Irgendwann wird der Wähler und die Gerichte abgeschafft und die Exekutive melkt, und saugt und saugt…
jaja, das böse System… *kopfschüttel*
@ Master A und Brandau: Mir ist schon klar, dass das zwei unterschiedliche Fälle sind, aber macht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht auch diesen Entwurf obsolet? Nochmal:
Das ist doch ziemlich eindeutig, oder? Und den Daten isses doch wurscht, ob die nun aus der „neuen“ Vorratsdatenspeicherung stammen… oder?
Das BVerfG hat geschrieben:
“Die sechs Monate andauernde Möglichkeit des Zugriffs auf sämtliche durch eine Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten entstandenen Verkehrsdaten bedeutet eine erhebliche Gefährdung des in Art. 10 Abs. 1 GG verankerten Persönlichkeitsschutzes. Dass ein umfassender Datenbestand ohne konkreten Anlass bevorratet wird, prägt auch das Gewicht der dadurch ermöglichten Verkehrsdatenabrufe.”
Damit hat es sich zur Begründung darauf gestützt, dass “sämtliche Verkehrsdaten” eben einen ganz besonders hohen Eingriff darstellen und die Zielrichtung umklar ist, da der Datenbestand “ohne konkreten Anlass bevorratet wird”
Bei einem Abruf der Musikindustrie würde ja nun nur der Name zu einer IP herausgegeben werden, also nicht dessen sämtliche Verkehrsdaten” und auch aufgrund eines konkreten Vorfalls. Damit greift die Argumentation des Gerichtes in dieser Form nicht.
Dies zeigt auch folgende Passage des BVerfG
“Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen, gegebenenfalls sogar begrenzte Rückschlüsse auf die Gesprächsinhalte zu ziehen. Zudem weist ein Verkehrsdatenabruf eine erhebliche Streubreite auf, da er neben der Zielperson des Auskunftsersuchens notwendigerweise deren Kommunikationspartner erfasst, also vielfach Personen, die in keiner Beziehung zu dem Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben”
Auch diese Gefahr würde eben bei einem Abruf des Anschlußinhabers über die Musikindustrie nicht bestehen.
Es müßte also zumindest eine neue Entscheidung her.
Verstehe… glaube ich ;-)
Danke für die Erläuterungen!
Ein ISP ist aber weder ein Einwohnermelde- noch ein Grundbuchamt. Ich will einfach nicht, daß mein Anbieter darüber entscheidet welche Verbindungsdaten er von mir weitergibt und in welchem Umfang und an wen.
Ich warte hier auf Antwort der Bundestagsabgeordneten aus meinem Wahlkreis – obwohl ich mir schon vorstellen kann, was dabei rauskommt.
@JH
Ich sage nicht, dass das Gesetz in jedem Fall verfassungsmäßig ist, ich sage nur, dass das Bundesverfassungsgericht über diese Frage noch nicht entschieden hat.