Falls es jemand nicht mitbekommen haben sollte: das Bundesverfassungsgericht hat heute der Online-Durchsuchung enge Auflagen aufgedrückt und so ganz nebenbei ein neues Computer-Grundrecht ausgerufen:
Das Bundesverfassungsgericht hat, zum zweiten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, ein neues Grundrecht erschaffen: Das erste war, im Streit über die Volkszählung vor 25 Jahren, das Grundrecht “auf informationelle Selbstbe-stimmung”.
Das neue Grundrecht trägt einen noch komplizierteren Namen, die Richter nennen es “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”. Man kann das neue Grundrecht auch “Computer-Grundrecht” nennen. (SZ)
Die heute gekippte heimliche Online-Durchsuchung hat laut Spiegelfechter allerdings noch einen „kleinen“ und nicht ganz uninteressanten Nebenaspekt:
Ein besonderer Augenmerk wird noch auf das im Urteil „neu formulierte“ Grundrecht auf “Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” zu richten sein. Dieses Grundrecht darf nach der Ausführung des BVerfG nur bei konkreten Hinweisen auf die Gefährdung von Menschenleben eingeschränkt werden – ansonsten stellt es ein höheres Rechtsgut als die „innere Sicherheit“ dar. Für Onlinedurchsuchungen lassen sich Ausnahmefälle konstruieren, in denen ein solcher Abwägungsfall tatsächlich eintreten kann, aber dieses Grundrecht wurde nicht alleine für das Thema „Onlinedurchsuchug” formuliert, sondern gilt auch für andere Bereiche. Damit sollte eigentlich auch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung vom Tisch sein, da sie explizit keinen konkreten Verdachtsmoment vorsieht. (Spiegelfechter, Hervorhebung von mir)
Und den bisher coolsten Spruch zum Urteil hat dann vorhin mspro getwittert:
sah das gesicht von wiefelspütz schon so verschroben aus, bevor das bverfg ihm die fresse poliert hat?
Link zur Netzpolitik mit haufenweise mehr Infos.





YEAH! das doch mal keine üble nachricht. vor allem mit dem aspekt, den der spiegelfechter da noch anspricht. JUTI! :-D
Derzeit läuft ja noch die Sammelklage des AK Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe. Es geht dabei vielleicht ein wenig um Äpfel und Birnen. Mein Computer-Tagebuch zu lesen bedeutet einen klaren Einbruch in meine Privatsphäre. Zu protokollieren, wann ich wen und wo angerufen habe – ist noch etwas anderes. Wobei, eines haben die beiden Fälle doch gemeinsam: Beides ist beschissen.
Ich glaube, man kann guten Gewissens davon ausgehen, dass die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung dieses neu erschaffenen Grundrechts begründet sein dürfte. Oder wie ich in meinem Blogbeitrag auf die T-Shirts geschrieben habe: DANN HEUL DOCH, WOLFGANG!
Denn es wird ja gerade die Vertraulichkeit und Integrität auch der vom System angelegten Daten gewährleistet. Will heißen: Datenspurenhinterlassen ist Teil deiner Persönlichkeit und grundrechtlich geschützt. An etwaige Datenprofile, wie sie im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt werden sollen, kommen Ermittler also nicht ohne weiteres heran.
Insgesamt sicherlich kein schlechter Tag für die Informationsgesellschaft.
Geht doch! Unsere Verfassungsrichter habens also auf’m Kasten. Auch wenn die Online-Durchsuchung nicht ganz verboten wird, wovon man auch nicht ausgehen konnte, ist es dennoch ein guter Schritt nach vorn für den Datenschutz. Dass das jetzige Urteil Auswirkung auf die Verfassunsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung haben wird, ist unausweichlich. Und dass die dann ganz vom Tisch kommt, das kann man sich nur wünschen!
Hoffentlich wird bei der Vorratsdatenspeicherung ähnlich entschieden. Die finde ich im vergleich zur heimlichen Onlinedurchsuchung, die ja an sich einer realen Hausdurchsung recht ähnlich ist, viel schlimmer und bedenklicher.
Würde ja mal den Aufschrei höhren wollen, wenn das ganze nicht das Internet (Teufelswerk) betreffen würde, sondern jeder Bürger wenn er das Haus verlässt erst mal in ein Logbuch schreiben muss, wo er hingeht.
Obwohl genaugenommen ist das mit der ganzen Handyortung ja auch schon der Fall. Auf dem Land wohl weniger als in der Stadt, aber es ist so. Schöne schreckliche neue Welt.
>Hoffentlich wird bei der Vorratsdatenspeicherung ähnlich entschieden. Die finde ich im vergleich zur heimlichen Onlinedurchsuchung, die ja an sich einer realen Hausdurchsung recht ähnlich ist, viel schlimmer und bedenklicher.
Geht mir sehr ähnlich und ich habe auch lange gezögert, was drüber zu machen. Aber die Argumentation vom Spiegelfechter (s.o.) ist für mich stichhaltig. Das neue Grundrecht wird natürlich auch Auswirkungen auf die Vorratsdatenspeicherung haben. Nehm ich mal an.
Das mit der Vorratsdatenspeicherung habe ich mich auch schon gefragt. Ich nehme eine Auswirkung des neuen Grundrechts auf das Urteil des BVerfG zur VDS auch an. Allerdings wird das Ganze erst auf EU-Ebene richtig brisant, das das zu einer netten Schlammschlacht werden könnte. Einerseits der inhaltliche Bockmist und die darauf folgenden Schuldzuweisungen. Dann nochmal die Klatsche durch den Europäischen Gerichtshof wegen dem formalen Bockmist…
Achtung, Korinthenkackerei:
Das BVerfG-Urteil hat recht deutlich gemacht (z.B. in Abs. 184), dass das neue Grundrecht mit der Vorratsdatenspeicherung nichts zu tun hat. Diese ist allein an Art. 10 GG zu messen (Telekommunikationsgeheimnis).
Hinweise, wie das Vorratsdingsurteil ausfallen wird, gibt das Gericht aber trotzdem ein paar; so hat das BVerfG anerkannt, dass die Möglichkeit, “an einer unbeobachteten Fernkommunikation teilzunehmen”, “im Allgemeinwohl” liegt; man dürfe eine “unbefangene Individualkommunikation” nicht verhindern (Abs. 233). Das neue Grundrecht selbst hat auf die VDS also keine Auswirkungen, die sonstigen Erwägungen im neuen Urteil aber sehr wahrscheinlich schon.
@5 Mal ganz unabhängig von dem begrüßenswerten Urteil: Wer sein Haus verläßt und ein eingeschaltetes Mobiltelefon mit sich herumträgt, ist doch selbst mindestens mitschuldig, daß er geortet werden kann. Es gibt doch nicht nur die staatlichen Schnüffler, sondern auch privates Tracking. Wer die technischen Möglichkeiten auch nur ansatzweise kennt, sollte einfach sein Verhalten darauf einstellen. Man verteilt doch auch nicht in der S-Bahn unter den Fahrgästen seine Adresse. Aber der Masse der Leute ist letztlich eh alles egal; alles nutzen, nichts begreifen ist da die (unausgesprochene) Parole.