Die Toten Comic – Stefan Dinter, Christopher Tauber

Ich so zu Marions Kochbuch: „[beeeeeeeeeep]“

Das hier ist vorhin aus dem Faxgerät von Folkis Anwalt gekniepert:

Mein Mandant wird sich nicht zur Unterlassung der weiteren Verbreitung des fraglichen Bildes bei Meidung einer wie auch immer zu beziffernden Vertragsstrafe verpflichten. Und keinesfalls wird mein Mandant auch nur einen Cent an Ihren Mandanten zahlen, gleich ob es sich damit um eine angeblich für die Abmahnung angefallene Vergütung für Ihr anwaltliches Tätigwerden oder um ein Schmerzensgeld für die Ihrer Ansicht nach „entstellende“ Darstellung Ihres Mandanten handelt.

Mit der Entfernung des Screenshots aus seinem Weblog ist mein Mandant Ihrem Mandanten bereits entgegen gekommen und hat seinen Willen zur kurzfristigen Beilegung dieser Sache zum Ausdruck gebracht. Mehr kann Ihr Mandant, der mit seinem aggressiven und rechtlich mehr als fragwürdigen Handeln sein Bild in der Öffentlichkeit selbst geprägt hat und keinesfalls unschuldig zu einem „Sündenbock“ – wofür auch immer – gemacht worden ist, nicht erwarten.

2.

Sie behaupten, die Darstellung Ihres Mandanten auf dem Screenshot und im TV-Beitrag insgesamt sei „entstellend“. Ihr Mandant sei „unvorbereitet mit den Fragen des Reporters“ konfrontiert worden, dem Bild könne die „psychische, emotionale Belastung“ Ihres Mandanten angesehen werden, der mit der Zurückweisung der in den Fragen des Reporters „implizierten Unterstellungen“ überfordert gewesen sei.

Zunächst:

Nach den Bekundungen des Reporters, der das Interview mit Ihrem Mandanten geführt und zuvor Ihren Mandanten bereits telefonisch mit dem zu erwartenden Gegenstand des Interviews konfrontiert und diesen darauf eingestimmt hatte, kann von „unvorbereitet“ überhaupt keine Rede sein. Sowohl der Termin als auch der Ort für das Interview waren mit Ihrem Mandanten und mit seinem Anwalt, dem Ihnen ebenfalls bekannten Rechtsanwalt B[...], abgestimmt. Es war auch abgestimmt, dass Herr Knieper beim Verlassen des Interviews gefilmt und sodann die Fragen des Reporters gestellt würden. Im Zeitpunkt der Aufnahme ist niemandem aufgefallen, dass Ihr Mandant angeblich „psychisch und emotional überfordert“ gewesen ist. Vielmehr machte Ihr Mandant einen sehr ruhigen, gefassten Eindruck und gab freimütig seine Sicht der Dinge zum Besten. Dies alles kann und wird durch den Reporter und das beteiligte Kamera-Team im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung selbstverständlich bezeugt und an Eides statt versichert werden.

Ihr Mandant wusste also sehr genau, was ihn erwartet und hatte sich damit einverstanden erklärt.

Es mag sein, dass Ihr Mandant seine Äußerungen und/oder sein Auftreten vor der Kamera nunmehr bedauert. Es mag auch sein, dass Ihr Mandant das Interview nach der Ausstrahlung des Beitrags als „unfair“ empfunden hat. Das alles ändert jedoch überhaupt nichts daran, dass Ihr Mandant wirksam sein Einverständnis für das Interview und die Ausstrahlung erteilt hat. Für das Aussehen und Auftreten Ihres Mandanten in der Öffentlichkeit anlässlich eines zuvor abgestimmten Interviews ist einzig und allein Ihr Mandant selbst verantwortlich. Ihr Mandant hatte es in der Hand, ein anderes Bild von sich vor der Kamera zu vermitteln als dasjenige, was nun nach außen getragen worden ist. Im Übrigen empfinden viele Betroffene, die Ihren Mandanten bereits vor Gericht oder bei anderer Gelegenheit erleben durften, den durch den TV-Beitrag und damit durch den Screenshot vermittelten Eindruck als sehr zutreffend, was Person und Verhalten Ihres Mandanten angeht.

Festzuhalten bleibt damit:

Für eine „Entstellung“ Ihres Mandanten ist nichts ersichtlich. Nicht ohne Grund hat Ihr Mandant deshalb wohl auch von einem rechtlichen Vorgehen gegen „Plusminus“ verzichtet, sondern sich auf meinen Mandanten eingeschossen.

3.

Ihre rechtliche Bewertung geht an den – in Ihrer Abmahnung ohnehin falsch wiedergegebenen – Tatsachen vorbei. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung Ihres Mandanten durch die Veröffentlichung
des Screenshots aus dem TV-Beitrag liegt nicht vor.

Ihr Mandant betreibt seit geraumer Zeit ein florierendes „Abmahngeschäft“. Durch die Vielzahl der von Ihrem Mandanten ausgesprochenen Abmahnungen – die Zahl dürfte im deutlich dreistelligen, wenn nicht gar vierstelligen Bereich seit 2006 liegen – und die aggressive Art, mit der Ihr Mandant sich selbst, das von ihm betriebene Kochbuch sowie die von ihm ausgesprochenen Abmahnungen in der Öffentlichkeit bewirbt bzw. verteidigt, aber auch die rechtlich fragwürdigen Begleitumstände der von Ihrem Mandanten ausgesprochenen Abmahnungen, dem von vielen Betroffenen u.a. ein rechtsmissbräuchliches Handeln vorgeworfen wird, ist Ihr Mandant in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Dies zeigt sich etwa in den vielen tausend Berichten in Foren und Weblogs über Ihren Mandanten, aber auch in den zwischenzeitlich in renommierten Medien wie „Spiegel Online“, „Welt am Sonntag“, „NDR“ und „ARD“ über Ihren Mandanten gelaufenen Beiträgen.

Jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt ist Ihr Mandant deshalb als relative Person der Zeitgeschichte einzuordnen, von der ein – selbstverständlich wie oben ausgeführt nicht entstellendes – Bild auch ohne Einwilligung Ihres Mandanten veröffentlicht werden darf, was sich aus dem in Ihrer Abmahnung leider keine Erwähnung findenden § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ergibt. Für eine solche Einordnung Ihres Mandanten genügt bereits dessen Beteiligung an „nicht alltäglichen zivilrechtlichen Streitigkeiten“ (vgl. Fricke, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 2. Auflage, § 23 KUG Rn. 17 unter Hinweis auf eine Entscheidung des LG Hamburg, veröffentlicht in AfP 1999, 523 ff.), über die das Handeln Ihres Mandanten jedoch deutlich hinausgeht.

Mein Mandant hat also völlig zu Recht einen Screenshot aus dem TV-Beitrag für einen von ihm veröffentlichten Beitrag verwendet, zumal mein Mandant sich nicht nur in diesem konkreten Beitrag, sondern bereits seit mehr als einem Jahr regelmäßig mit den Aktivitäten Ihres Mandanten befasst und diese aus seiner persönlichen Sicht unter Hinweis auf verschiedene Quellen bewertet.

Unter Berücksichtigung der Aktualität des von meinem Mandanten mit dem Screenshot veröffentlichten Beitrags, der auf einen am Tag zuvor gelaufenen TV-Bericht Bezug nahm, der Wertungen aus §§ 50, 51 UrhG sowie Art. 5 Abs. 1 GG und schließlich der Tatsache, dass der TV-Beitrag von Ihrem Mandanten bis heute unbeanstandet von der Website des Senders der ARD abrufbar ist, war und ist das Handeln meines Mandanten rechtlich in keiner Weise zu beanstanden.

4.

Zusammengefasst:

Die Abmahnung meines Mandanten erfolgte völlig zu Unrecht.

Mein Mandant ist weiterhin bereit, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen und das Schreiben zu der früheren Abmahnung Ihres Mandanten wegen angeblich falscher Tatsachenbehauptungen zu heften, wenn Ihr Mandant seine Abmahnung bis spätestens zum

21.02.2008

vollständig und vorbehaltlos zurücknimmt. Anderenfalls beabsichtigt mein Mandant, sich im Wege der negativen Feststellungsklage gerichtlich bestätigen zu lassen, dass Ihr Mandant mit dieser Abmahnung über das Ziel deutlich hinausgeschossen ist. Es liegt also einzig und allein an Ihrem Mandanten, ob er einen solchen Rechtsstreit und die damit unweigerlich verbundene weitere Berichterstattung im Internet und im TV tatsächlich wünscht.

Für den Fall, dass Ihr Mandant die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren durchzusetzen beabsichtigt, weise ich vorsorglich darauf hin, dass dieses Schreiben zumindest seinem wesentlichen Inhalt nach dem Gericht mit der Antragsschrift bekannt zu machen ist.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen



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58 Kommentare

  1. Murharhar. Sehr nett, René. Dein Anwalt hat eine gute Schreibe. Der bloggt nicht zufällig, oder?

    1# • michael • 14. Februar 2008 @ 19:08 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  2. Hehe, großartig!

    2# • Heinz Rookwood • 14. Februar 2008 @ 19:15 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  3. Sascha bloggt hier: http://weblawg.saschakremer.de/

    3#René • 14. Februar 2008 @ 19:16 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  4. Ist ja doch ein (fast) Volltextzitat geworden ;-)

    4#Anwalt • 14. Februar 2008 @ 19:18 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  5. hehe… ich konnte mich nicht entscheiden, welche Passagen ich weglassen soll. Die klingen alle so toll ;-)

    5#René • 14. Februar 2008 @ 19:21 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  6. Bei so Sachen finde ich Anwälte immer klasse, wenn die sich wirklich hinsetzen und dann sowas verfassen können.

    Ausser natürlich so’n Schreiben würde an mich gehen. :D

    6# • Nils • 14. Februar 2008 @ 19:21 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  7. Hoffentlich beendet das diese unsinnige Auseinandersetzung!

    7# • zentur • 14. Februar 2008 @ 19:22 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  8. Yaaaay Advokat Galore!

    8#Screws • 14. Februar 2008 @ 19:26 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  9. Sehr gut geschrieben. Wäre ich Anwalt der Gegenseite, ich wüsste nicht was ich dem entgegensetzen könnte. Aber bin ja auch kein Anwalt, eventuell fällt denen ja doch was ein. Bin gespannt wie sich das Ganze weiter entwickelt. Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück bei der Sache.

    9#Till • 14. Februar 2008 @ 19:28 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  10. *snigger*

    Schöner ist ein “Haben Sie eigentlich noch alle Tassen im Schrank, Sie [abmahnfähige Subjektivmeinung]?” wohl kaum formuliert worden.

    10#Batz • 14. Februar 2008 @ 19:40 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  11. sehr cool!
    ich hatte den link zur doku
    http://www.daserste.de/mediathek_blank/play.asp?cid=16833

    auch direk rumgeschickt!
    da ich MedienDesigner bin, ist dieses Thema natürlich besonders interessant!
    dass jetzt ein solches echo folgt, hätte ich nicht gedacht.

    aber – geil dass Du dieses Echo wieder postest!
    der typp ist doch [beeeeep] in der birne!
    ode so ein schlechter fotograf dass er sich nur mit so einer scheisse über wasser halten kann ;-P

    [beeeeeep]!

    11#kurt • 14. Februar 2008 @ 20:21 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  12. vorzüglich und treffend formuliert! ich bin allerdings auch gespannt, ob der “mensch” seinen anspruch zurückzieht….
    ich drücke auf jeden fall die daumen!

    12#hans • 14. Februar 2008 @ 20:25 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  13. Finde das hat doch was von Alan Shore aus Boston Legal. Hochachtung Herr Anwalt. Wirklich genial.

    13# • MacScrubs • 14. Februar 2008 @ 20:30 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  14. wenn so mal eine schriftliche urteilsbegründung in einem der viel zu vielen abmahnfälle aussehen würde, dann könnte man ja auch wieder an recht glauben. aber schon eine hämische freude sich vorzustellen, das die das gerade zu hause lesen, während frau kniepert gerade eine neue gemüselasagne ausprobiert…:)

    14#nilz • 14. Februar 2008 @ 20:40 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  15. Großes Kino!

    15#pantoffelpunk • 14. Februar 2008 @ 20:47 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  16. HAAAAAA-HAAAA!!!

    16#Malcolm • 14. Februar 2008 @ 20:50 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  17. feinster advokatenjargon – das geht runter wie buddä ;)

    17#Herschel • 14. Februar 2008 @ 20:56 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  18. ich drück’ dir die daumen.

    18#martha dear • 14. Februar 2008 @ 21:09 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  19. hrhrhr

    19# • Smou • 14. Februar 2008 @ 21:20 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  20. Das liest sich dochmal in einem durch, ohne zwischendrin einzuschnarchen oder Gehirndiarrhoe zu bekommen. Super Schreiben und hoffentlich dünstet das dem Herrn Fotoknippser endlich mal die Flausen aus der Plete.
    btw, wüsch dir natürlich Erfolg. :-)

    20#Christian • 14. Februar 2008 @ 21:32 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  21. Ich drück auch die Daumen, gratuliere hiermit auch Sascha zu der gelungenen Mixtur aus Anwaltsdeutsch und “flapsiger” Schreibe – allerdings hat sich bei meinem letzten Krach der Anwalt der Gegenseite um Argumente einen relativen Kehricht geschert. Die Antwortschreiben waren dann allerdings um so lustiger ;)

    21#diaet • 14. Februar 2008 @ 21:37 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  22. Ein Schreiben, welches an daraus resultierendem Ergebnis nicht zu überbieten ist. Ich drück die Daumen!

    22#Henning • 14. Februar 2008 @ 21:39 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  23. Na, jetzt aber, oder?

    23#rrho • 14. Februar 2008 @ 21:39 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  24. Ich liiiiebe solche Texte.

    24#Kai • 14. Februar 2008 @ 21:42 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  25. Sauber, Herr Anwalt. hut ab vor diesem Text. Den konnte man doch glatt mal verstehen. Ist ja nicht so üblich bei den Rechtsverdrehern :-)

    Cowabunga, meine Herren.

    25#Peppone • 14. Februar 2008 @ 21:55 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  26. Ein Anwalt mit Herz und Blut. Herrlich. Verständlich und richtig.

    Aber vor Gericht und auf hoher See, sind wir alle in Gottes Hand. Das ist schlecht für jemanden wie mich, der nicht an Gott und schon gar nicht an Gerichte glaubt.

    Aber am nächsten Donnerstag, dann werden Sie es mir schon zeigen, in Frankfurt im Landgericht.

    Zählt ein Urteil eigentlich nicht, wenn es keine Überraschung ist?

    26#Jochen Hoff • 14. Februar 2008 @ 22:52 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  27. Prima! Prima! Prima! Sah die Damen und Herren der Kochbücher erst gestern im TV: Wollten dort einen Eistee für 886€ (oder so) verkaufen. Das Schreiben oben ist.. Prima!

    27#C • 14. Februar 2008 @ 23:06 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  28. 1A!

    28#nadessa • 14. Februar 2008 @ 23:09 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  29. Schnuckelig! Wenn der gegnerische Anwalt darauf jetzt eine ähnliche Antwort schreibt, wirds luschtig.

    29# • vib • 14. Februar 2008 @ 23:50 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  30. Die Juristerei ist mir nicht ganz fremd, aber einen Anwalt der sich solcherart für seinen Mandanten einsetzt, habe ich so noch ganz selten erlebt.

    30# • J.Land • 15. Februar 2008 @ 00:26 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  31. “Bis zum 21.02.2008″
    hmm, langer Zeitraum, gesetzliche Verpflichtung?

    “Mit freundlichen kollegialen Grüßen”

    Hmm, das ist sicherllich von der Anwaltssoftware vorgegeben und läßt sich nicht ändern, oder?

    31# • PeZe • 15. Februar 2008 @ 01:18 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  32. :power so soll man zurück schießen. genau so! allerdings bleibt abzuwarten, ob sich die gegenseite nochmal “stark” machen wird. wenn sie, ausser dollarzeichen in den augen, auch noch ein klitzeklein wenig verstand hat und die “berater” sich nicht einbilden, die allerdicksten eier in der hose zu haben, sollte es das jetzt gewesen sein.
    wir bleiben dran. :-D

    32#jens • 15. Februar 2008 @ 07:59 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  33. Sehr nett, heise macht auch noch weiter:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/103545

    Hoffentlich ist der Fotograf uneinsichtig… bei diesem ganzen geknieper.

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen

    33#Dough • 15. Februar 2008 @ 09:23 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  34. Gut geschrieben Herr Anwalt. Ich hoffe das Schreiben zeigt Wirkung.

    34#tex • 15. Februar 2008 @ 09:29 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  35. René strikes back

    35#Marc • 15. Februar 2008 @ 09:42 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  36. Wunderbarer Text, ich drücke die Daumen, das er auch Wirkung zeigt.

    36#DerTim • 15. Februar 2008 @ 09:43 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  37. 37#kurt • 15. Februar 2008 @ 09:51 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  38. und ich sags nochmal

    penner!
    ;-)

    38#kurt • 15. Februar 2008 @ 09:52 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  39. Yeah! Go, René, go!

    39#PlayStar • 15. Februar 2008 @ 10:20 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  40. Jawoll. Sehr schön geschrieben.

    40#Fette Kette • 15. Februar 2008 @ 10:25 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  41. wünsch Dir alles Gute in dem streit – die jetzt auch noch mal wiederholte berichterstattung auf c`t TV spricht doch auch stark für ein berechtigtes öffentliches interesse an dem Fall.

    Und zu diesen menschen an sich: die müssen sich doch schämen, wie kann man da den kindern, den nachbarn, den freunden (sofern irgend etwas davon vorhanden) noch in die augen schauen?
    also ich würd mich nicht mehr auf die strasse geschweige denn ins internet trauen – schämen sollen sie sich.

    41# • mika • 15. Februar 2008 @ 10:37 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  42. Leck mich mal fett… Drücke Dir die Daumen.

    42#Faustus • 15. Februar 2008 @ 10:48 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  43. Ich hasse diese ganzen Abmahnwellen. Warum können die uns nicht einfach in ruhe lassen?! Weiterhin viel Erfolg und Kopf hoch!

    Michael

    43#Michael • 15. Februar 2008 @ 11:04 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  44. viel erfolg, rené!

    44#andreas • 15. Februar 2008 @ 11:30 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  45. Yeeesss! :D

    45#SirDregan • 15. Februar 2008 @ 12:33 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  46. sehr schön. das nudelholz in papierform. immer ordentlich drauf… jawoll! :D

    46# • marcel • 15. Februar 2008 @ 13:01 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  47. Viel Erfolg! Bin schon aufs Zurückkniepern gespannt..
    [Streiten bleibt trotzdem Scheisse]

    47#Dr.Sno* • 15. Februar 2008 @ 13:09 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  48. Von mir auch viel Erfolg! Solchen Gaunern muss man einfach das Handwerk legen! Dass die sich nicht schämen, der Hammer.

    48#Marcel • 15. Februar 2008 @ 13:14 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  49. Na, da drücke ich doch mal die Daumen. Und wünsche einen langen Atem…

    49#Uli • 15. Februar 2008 @ 13:15 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  50. Wirklich exzellent geschrieben, sehr elegant!

    Viel Erfolg Euch beiden

    (und ja, solche Menschen scheinen schlicht und ergreifend überhaupt kein Schamgefühl zu besitzen. wohl Erziehungsgründe oder so… das Schwein fällt nicht weit vom Stamm, oder wie das heißt.)

    50# • einem Sympathisanten • 15. Februar 2008 @ 14:50 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  51. Yey, Volltreffer! Versenkt? :)

    51#Pascal • 15. Februar 2008 @ 21:25 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  52. Bloß nicht unterkriegen lassen! Es ist für mich völlig unverständlich, warum seitens K. gegen Blogger angegangen wird und nicht gegen die TV-Produktion, wenn das Ergebnis nicht so ist wie erwartet.

    52#larsen • 15. Februar 2008 @ 22:24 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  53. Sagen Sie mal Herr K. was haben Sie sich denn überlegt zu tun wenn mit dieser Aktion Ihr Abmahngeschäft endgültig vorbei ist!?
    Wie werden Sie Ihre Brötchen verdienen?
    Denken Sie ernsthaft das irgendjemand mit einer Person wie Ihnen noch etwas zu tun haben möchte?
    Was sagen Ihre Freunde, Bekannten, Verwandten oder Nachbarn zu Ihnen? Schauen diese Herrschaften Sie überhaupt noch an?
    Drehen sich die Leute um wenn sie Sie sehen, wird hinter Ihrem Rücken im Supermarkt über Sie geredet?
    Gefällt Ihnen das? Haben Sie den Bezug zur Realität endgültig verloren?
    Haben Sie Kinder – wenn ja – was erzählen Sie denen?
    Was sagen Sie Ihren Kindern wie Mama und Papa Ihr Geld verdienen?
    Lieber Herr K. schämen Sie sich denn wirklich nicht?
    Ich glaube Sie haben sich Ihre Zukunft innerhalb kürzester Zeit so ziemlich komplett verbaut!
    Merken Sie wo die Gesellschaft Sie am liebsten sehen möchte?
    Ganz weit weg, ganz weit, hinter dicken Gittern!
    Merken Sie nicht wo Sie Ihre Frau und Ihre Familie hineingezogen haben?
    Sie alleine haben es allen versaut!
    War es das wert?
    Sie sind Schmutz in unserer Gesellschaft!
    Sie haben sich lächerlich gemacht, anderen Leuten eine Menge Ärger und Zeit gekostet und nun ist Schluss!
    Sie haben uns die Zeit geraubt mit Ihrem beschränkten vollkommen hinrissigen Handeln die wir mit unseren Freundinnen, Freunden, Kindern und Bekannten hätten teilen können – Herr K. grinsen Sie nicht!
    Schämen Sie sich!
    Ich bitte Sie – Denken Sie mal darüber nach!
    War es das alles Wert? Die schnelle Mark und nun nur noch Feinde …

    53#- • 16. Februar 2008 @ 01:50 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  54. Zum Kommentar von — bzg. diesem Text:

    Haben Sie Kinder – wenn ja – was erzählen Sie denen?
    Was sagen Sie Ihren Kindern wie Mama und Papa Ihr Geld verdienen?

    [edit: Der Sohn spielt hier vor allem keine Rolle]

    54# • ** • 16. Februar 2008 @ 10:41 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  55. Mahnt der Herr eigentlich auch ab, wenn man seine Bilder von Knack&Back-Produkten verwendet? Werden da nicht Rechte von General Mills GmbH verletzt? Umso mehr, als die gute Marion das Öffnen der Packung und anschliessende Aufbacken als “eigenes” Rezept preist?

    55# • Marioffs Schockbuch • 16. Februar 2008 @ 23:03 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  56. Yeah! (Auch das ein kleiner Solidaritätsbeitrag.) ((Und eine Aktion gegen den ‘Schmutz’.))

    56# • JN • 18. Februar 2008 @ 10:01 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  57. Die deutsche Rechtsprechung ist in vielen Punkten mit dem gesunden Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar , insbesondere das Urheberrecht .

    Wenn für jemanden das Bild einer Bratwurst so wertvoll ist , daß er nicht möchte , daß es jemand anders kopiert , warum muß er es dann ausgerechnet ins Internet stellen ?

    Die Musikindustrie stellt doch doch auch keine mp3′s zum kostenlosen Download ins Internet ?

    Leider ist man ja an so einen Schwach- bis Wahnsinn schon beinahe gewöhnt .

    57# • J.R. Ewing • 19. Februar 2008 @ 20:10 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment
  58. .. also da wird ja mit zweierlei mass
    (auch in anbetracht der plusminus reportage)
    gemessen.
    dann sind es zwei unterschiediche fälle
    (plusminus hebt das nicht hervor).
    ich sehe einen schuldigen & einen “bechstein”, -
    wo die rechtsordnung überdacht werden müsste.

    … “jetzt fotografieren sie selber”

    gruss, PetRi

    58# • PetRi • 14. November 2008 @ 22:24 Uhr • Rate this: Thumb up 0 Thumb down 0 • Reply: Reply to this comment

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