Das hier ist vorhin aus dem Faxgerät von Folkis Anwalt gekniepert:
Mein Mandant wird sich nicht zur Unterlassung der weiteren Verbreitung des fraglichen Bildes bei Meidung einer wie auch immer zu beziffernden Vertragsstrafe verpflichten. Und keinesfalls wird mein Mandant auch nur einen Cent an Ihren Mandanten zahlen, gleich ob es sich damit um eine angeblich für die Abmahnung angefallene Vergütung für Ihr anwaltliches Tätigwerden oder um ein Schmerzensgeld für die Ihrer Ansicht nach „entstellende“ Darstellung Ihres Mandanten handelt.
Mit der Entfernung des Screenshots aus seinem Weblog ist mein Mandant Ihrem Mandanten bereits entgegen gekommen und hat seinen Willen zur kurzfristigen Beilegung dieser Sache zum Ausdruck gebracht. Mehr kann Ihr Mandant, der mit seinem aggressiven und rechtlich mehr als fragwürdigen Handeln sein Bild in der Öffentlichkeit selbst geprägt hat und keinesfalls unschuldig zu einem „Sündenbock“ – wofür auch immer – gemacht worden ist, nicht erwarten.
2.
Sie behaupten, die Darstellung Ihres Mandanten auf dem Screenshot und im TV-Beitrag insgesamt sei „entstellend“. Ihr Mandant sei „unvorbereitet mit den Fragen des Reporters“ konfrontiert worden, dem Bild könne die „psychische, emotionale Belastung“ Ihres Mandanten angesehen werden, der mit der Zurückweisung der in den Fragen des Reporters „implizierten Unterstellungen“ überfordert gewesen sei.
Zunächst:
Nach den Bekundungen des Reporters, der das Interview mit Ihrem Mandanten geführt und zuvor Ihren Mandanten bereits telefonisch mit dem zu erwartenden Gegenstand des Interviews konfrontiert und diesen darauf eingestimmt hatte, kann von „unvorbereitet“ überhaupt keine Rede sein. Sowohl der Termin als auch der Ort für das Interview waren mit Ihrem Mandanten und mit seinem Anwalt, dem Ihnen ebenfalls bekannten Rechtsanwalt B[...], abgestimmt. Es war auch abgestimmt, dass Herr Knieper beim Verlassen des Interviews gefilmt und sodann die Fragen des Reporters gestellt würden. Im Zeitpunkt der Aufnahme ist niemandem aufgefallen, dass Ihr Mandant angeblich „psychisch und emotional überfordert“ gewesen ist. Vielmehr machte Ihr Mandant einen sehr ruhigen, gefassten Eindruck und gab freimütig seine Sicht der Dinge zum Besten. Dies alles kann und wird durch den Reporter und das beteiligte Kamera-Team im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung selbstverständlich bezeugt und an Eides statt versichert werden.
Ihr Mandant wusste also sehr genau, was ihn erwartet und hatte sich damit einverstanden erklärt.
Es mag sein, dass Ihr Mandant seine Äußerungen und/oder sein Auftreten vor der Kamera nunmehr bedauert. Es mag auch sein, dass Ihr Mandant das Interview nach der Ausstrahlung des Beitrags als „unfair“ empfunden hat. Das alles ändert jedoch überhaupt nichts daran, dass Ihr Mandant wirksam sein Einverständnis für das Interview und die Ausstrahlung erteilt hat. Für das Aussehen und Auftreten Ihres Mandanten in der Öffentlichkeit anlässlich eines zuvor abgestimmten Interviews ist einzig und allein Ihr Mandant selbst verantwortlich. Ihr Mandant hatte es in der Hand, ein anderes Bild von sich vor der Kamera zu vermitteln als dasjenige, was nun nach außen getragen worden ist. Im Übrigen empfinden viele Betroffene, die Ihren Mandanten bereits vor Gericht oder bei anderer Gelegenheit erleben durften, den durch den TV-Beitrag und damit durch den Screenshot vermittelten Eindruck als sehr zutreffend, was Person und Verhalten Ihres Mandanten angeht.
Festzuhalten bleibt damit:
Für eine „Entstellung“ Ihres Mandanten ist nichts ersichtlich. Nicht ohne Grund hat Ihr Mandant deshalb wohl auch von einem rechtlichen Vorgehen gegen „Plusminus“ verzichtet, sondern sich auf meinen Mandanten eingeschossen.
3.
Ihre rechtliche Bewertung geht an den – in Ihrer Abmahnung ohnehin falsch wiedergegebenen – Tatsachen vorbei. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung Ihres Mandanten durch die Veröffentlichung
des Screenshots aus dem TV-Beitrag liegt nicht vor.Ihr Mandant betreibt seit geraumer Zeit ein florierendes „Abmahngeschäft“. Durch die Vielzahl der von Ihrem Mandanten ausgesprochenen Abmahnungen – die Zahl dürfte im deutlich dreistelligen, wenn nicht gar vierstelligen Bereich seit 2006 liegen – und die aggressive Art, mit der Ihr Mandant sich selbst, das von ihm betriebene Kochbuch sowie die von ihm ausgesprochenen Abmahnungen in der Öffentlichkeit bewirbt bzw. verteidigt, aber auch die rechtlich fragwürdigen Begleitumstände der von Ihrem Mandanten ausgesprochenen Abmahnungen, dem von vielen Betroffenen u.a. ein rechtsmissbräuchliches Handeln vorgeworfen wird, ist Ihr Mandant in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Dies zeigt sich etwa in den vielen tausend Berichten in Foren und Weblogs über Ihren Mandanten, aber auch in den zwischenzeitlich in renommierten Medien wie „Spiegel Online“, „Welt am Sonntag“, „NDR“ und „ARD“ über Ihren Mandanten gelaufenen Beiträgen.
Jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt ist Ihr Mandant deshalb als relative Person der Zeitgeschichte einzuordnen, von der ein – selbstverständlich wie oben ausgeführt nicht entstellendes – Bild auch ohne Einwilligung Ihres Mandanten veröffentlicht werden darf, was sich aus dem in Ihrer Abmahnung leider keine Erwähnung findenden § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ergibt. Für eine solche Einordnung Ihres Mandanten genügt bereits dessen Beteiligung an „nicht alltäglichen zivilrechtlichen Streitigkeiten“ (vgl. Fricke, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 2. Auflage, § 23 KUG Rn. 17 unter Hinweis auf eine Entscheidung des LG Hamburg, veröffentlicht in AfP 1999, 523 ff.), über die das Handeln Ihres Mandanten jedoch deutlich hinausgeht.
Mein Mandant hat also völlig zu Recht einen Screenshot aus dem TV-Beitrag für einen von ihm veröffentlichten Beitrag verwendet, zumal mein Mandant sich nicht nur in diesem konkreten Beitrag, sondern bereits seit mehr als einem Jahr regelmäßig mit den Aktivitäten Ihres Mandanten befasst und diese aus seiner persönlichen Sicht unter Hinweis auf verschiedene Quellen bewertet.
Unter Berücksichtigung der Aktualität des von meinem Mandanten mit dem Screenshot veröffentlichten Beitrags, der auf einen am Tag zuvor gelaufenen TV-Bericht Bezug nahm, der Wertungen aus §§ 50, 51 UrhG sowie Art. 5 Abs. 1 GG und schließlich der Tatsache, dass der TV-Beitrag von Ihrem Mandanten bis heute unbeanstandet von der Website des Senders der ARD abrufbar ist, war und ist das Handeln meines Mandanten rechtlich in keiner Weise zu beanstanden.
4.
Zusammengefasst:
Die Abmahnung meines Mandanten erfolgte völlig zu Unrecht.
Mein Mandant ist weiterhin bereit, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen und das Schreiben zu der früheren Abmahnung Ihres Mandanten wegen angeblich falscher Tatsachenbehauptungen zu heften, wenn Ihr Mandant seine Abmahnung bis spätestens zum
21.02.2008
vollständig und vorbehaltlos zurücknimmt. Anderenfalls beabsichtigt mein Mandant, sich im Wege der negativen Feststellungsklage gerichtlich bestätigen zu lassen, dass Ihr Mandant mit dieser Abmahnung über das Ziel deutlich hinausgeschossen ist. Es liegt also einzig und allein an Ihrem Mandanten, ob er einen solchen Rechtsstreit und die damit unweigerlich verbundene weitere Berichterstattung im Internet und im TV tatsächlich wünscht.
Für den Fall, dass Ihr Mandant die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren durchzusetzen beabsichtigt, weise ich vorsorglich darauf hin, dass dieses Schreiben zumindest seinem wesentlichen Inhalt nach dem Gericht mit der Antragsschrift bekannt zu machen ist.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen





Murharhar. Sehr nett, René. Dein Anwalt hat eine gute Schreibe. Der bloggt nicht zufällig, oder?
Hehe, großartig!
Sascha bloggt hier: http://weblawg.saschakremer.de/
Ist ja doch ein (fast) Volltextzitat geworden ;-)
hehe… ich konnte mich nicht entscheiden, welche Passagen ich weglassen soll. Die klingen alle so toll ;-)
Bei so Sachen finde ich Anwälte immer klasse, wenn die sich wirklich hinsetzen und dann sowas verfassen können.
Ausser natürlich so’n Schreiben würde an mich gehen. :D
Hoffentlich beendet das diese unsinnige Auseinandersetzung!
Yaaaay Advokat Galore!
Sehr gut geschrieben. Wäre ich Anwalt der Gegenseite, ich wüsste nicht was ich dem entgegensetzen könnte. Aber bin ja auch kein Anwalt, eventuell fällt denen ja doch was ein. Bin gespannt wie sich das Ganze weiter entwickelt. Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück bei der Sache.
*snigger*
Schöner ist ein “Haben Sie eigentlich noch alle Tassen im Schrank, Sie [abmahnfähige Subjektivmeinung]?” wohl kaum formuliert worden.
sehr cool!
ich hatte den link zur doku
http://www.daserste.de/mediathek_blank/play.asp?cid=16833
auch direk rumgeschickt!
da ich MedienDesigner bin, ist dieses Thema natürlich besonders interessant!
dass jetzt ein solches echo folgt, hätte ich nicht gedacht.
aber – geil dass Du dieses Echo wieder postest!
der typp ist doch [beeeeep] in der birne!
ode so ein schlechter fotograf dass er sich nur mit so einer scheisse über wasser halten kann ;-P
[beeeeeep]!
vorzüglich und treffend formuliert! ich bin allerdings auch gespannt, ob der “mensch” seinen anspruch zurückzieht….
ich drücke auf jeden fall die daumen!
Finde das hat doch was von Alan Shore aus Boston Legal. Hochachtung Herr Anwalt. Wirklich genial.
wenn so mal eine schriftliche urteilsbegründung in einem der viel zu vielen abmahnfälle aussehen würde, dann könnte man ja auch wieder an recht glauben. aber schon eine hämische freude sich vorzustellen, das die das gerade zu hause lesen, während frau kniepert gerade eine neue gemüselasagne ausprobiert…:)
Großes Kino!
HAAAAAA-HAAAA!!!
feinster advokatenjargon – das geht runter wie buddä ;)
ich drück’ dir die daumen.
hrhrhr
Das liest sich dochmal in einem durch, ohne zwischendrin einzuschnarchen oder Gehirndiarrhoe zu bekommen. Super Schreiben und hoffentlich dünstet das dem Herrn Fotoknippser endlich mal die Flausen aus der Plete.
btw, wüsch dir natürlich Erfolg. :-)
Ich drück auch die Daumen, gratuliere hiermit auch Sascha zu der gelungenen Mixtur aus Anwaltsdeutsch und “flapsiger” Schreibe – allerdings hat sich bei meinem letzten Krach der Anwalt der Gegenseite um Argumente einen relativen Kehricht geschert. Die Antwortschreiben waren dann allerdings um so lustiger ;)
Ein Schreiben, welches an daraus resultierendem Ergebnis nicht zu überbieten ist. Ich drück die Daumen!
Na, jetzt aber, oder?
Ich liiiiebe solche Texte.
Sauber, Herr Anwalt. hut ab vor diesem Text. Den konnte man doch glatt mal verstehen. Ist ja nicht so üblich bei den Rechtsverdrehern :-)
Cowabunga, meine Herren.
Ein Anwalt mit Herz und Blut. Herrlich. Verständlich und richtig.
Aber vor Gericht und auf hoher See, sind wir alle in Gottes Hand. Das ist schlecht für jemanden wie mich, der nicht an Gott und schon gar nicht an Gerichte glaubt.
Aber am nächsten Donnerstag, dann werden Sie es mir schon zeigen, in Frankfurt im Landgericht.
Zählt ein Urteil eigentlich nicht, wenn es keine Überraschung ist?
Prima! Prima! Prima! Sah die Damen und Herren der Kochbücher erst gestern im TV: Wollten dort einen Eistee für 886€ (oder so) verkaufen. Das Schreiben oben ist.. Prima!
1A!
Schnuckelig! Wenn der gegnerische Anwalt darauf jetzt eine ähnliche Antwort schreibt, wirds luschtig.
Die Juristerei ist mir nicht ganz fremd, aber einen Anwalt der sich solcherart für seinen Mandanten einsetzt, habe ich so noch ganz selten erlebt.
“Bis zum 21.02.2008″
hmm, langer Zeitraum, gesetzliche Verpflichtung?
“Mit freundlichen kollegialen Grüßen”
Hmm, das ist sicherllich von der Anwaltssoftware vorgegeben und läßt sich nicht ändern, oder?
:power so soll man zurück schießen. genau so! allerdings bleibt abzuwarten, ob sich die gegenseite nochmal “stark” machen wird. wenn sie, ausser dollarzeichen in den augen, auch noch ein klitzeklein wenig verstand hat und die “berater” sich nicht einbilden, die allerdicksten eier in der hose zu haben, sollte es das jetzt gewesen sein.
wir bleiben dran. :-D
Sehr nett, heise macht auch noch weiter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103545
Hoffentlich ist der Fotograf uneinsichtig… bei diesem ganzen geknieper.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Gut geschrieben Herr Anwalt. Ich hoffe das Schreiben zeigt Wirkung.
René strikes back
Wunderbarer Text, ich drücke die Daumen, das er auch Wirkung zeigt.
das ding zieht kreise!
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103545/from/rss09
und ich sags nochmal
penner!
;-)
Yeah! Go, René, go!
Jawoll. Sehr schön geschrieben.
wünsch Dir alles Gute in dem streit – die jetzt auch noch mal wiederholte berichterstattung auf c`t TV spricht doch auch stark für ein berechtigtes öffentliches interesse an dem Fall.
Und zu diesen menschen an sich: die müssen sich doch schämen, wie kann man da den kindern, den nachbarn, den freunden (sofern irgend etwas davon vorhanden) noch in die augen schauen?
also ich würd mich nicht mehr auf die strasse geschweige denn ins internet trauen – schämen sollen sie sich.
Leck mich mal fett… Drücke Dir die Daumen.
Ich hasse diese ganzen Abmahnwellen. Warum können die uns nicht einfach in ruhe lassen?! Weiterhin viel Erfolg und Kopf hoch!
Michael
viel erfolg, rené!
Yeeesss! :D
sehr schön. das nudelholz in papierform. immer ordentlich drauf… jawoll! :D
Viel Erfolg! Bin schon aufs Zurückkniepern gespannt..
[Streiten bleibt trotzdem Scheisse]
Von mir auch viel Erfolg! Solchen Gaunern muss man einfach das Handwerk legen! Dass die sich nicht schämen, der Hammer.
Na, da drücke ich doch mal die Daumen. Und wünsche einen langen Atem…
Wirklich exzellent geschrieben, sehr elegant!
Viel Erfolg Euch beiden
(und ja, solche Menschen scheinen schlicht und ergreifend überhaupt kein Schamgefühl zu besitzen. wohl Erziehungsgründe oder so… das Schwein fällt nicht weit vom Stamm, oder wie das heißt.)
Yey, Volltreffer! Versenkt? :)
Bloß nicht unterkriegen lassen! Es ist für mich völlig unverständlich, warum seitens K. gegen Blogger angegangen wird und nicht gegen die TV-Produktion, wenn das Ergebnis nicht so ist wie erwartet.
Sagen Sie mal Herr K. was haben Sie sich denn überlegt zu tun wenn mit dieser Aktion Ihr Abmahngeschäft endgültig vorbei ist!?
Wie werden Sie Ihre Brötchen verdienen?
Denken Sie ernsthaft das irgendjemand mit einer Person wie Ihnen noch etwas zu tun haben möchte?
Was sagen Ihre Freunde, Bekannten, Verwandten oder Nachbarn zu Ihnen? Schauen diese Herrschaften Sie überhaupt noch an?
Drehen sich die Leute um wenn sie Sie sehen, wird hinter Ihrem Rücken im Supermarkt über Sie geredet?
Gefällt Ihnen das? Haben Sie den Bezug zur Realität endgültig verloren?
Haben Sie Kinder – wenn ja – was erzählen Sie denen?
Was sagen Sie Ihren Kindern wie Mama und Papa Ihr Geld verdienen?
Lieber Herr K. schämen Sie sich denn wirklich nicht?
Ich glaube Sie haben sich Ihre Zukunft innerhalb kürzester Zeit so ziemlich komplett verbaut!
Merken Sie wo die Gesellschaft Sie am liebsten sehen möchte?
Ganz weit weg, ganz weit, hinter dicken Gittern!
Merken Sie nicht wo Sie Ihre Frau und Ihre Familie hineingezogen haben?
Sie alleine haben es allen versaut!
War es das wert?
Sie sind Schmutz in unserer Gesellschaft!
Sie haben sich lächerlich gemacht, anderen Leuten eine Menge Ärger und Zeit gekostet und nun ist Schluss!
Sie haben uns die Zeit geraubt mit Ihrem beschränkten vollkommen hinrissigen Handeln die wir mit unseren Freundinnen, Freunden, Kindern und Bekannten hätten teilen können – Herr K. grinsen Sie nicht!
Schämen Sie sich!
Ich bitte Sie – Denken Sie mal darüber nach!
War es das alles Wert? Die schnelle Mark und nun nur noch Feinde …
Zum Kommentar von — bzg. diesem Text:
Haben Sie Kinder – wenn ja – was erzählen Sie denen?
Was sagen Sie Ihren Kindern wie Mama und Papa Ihr Geld verdienen?
[edit: Der Sohn spielt hier vor allem keine Rolle]
Mahnt der Herr eigentlich auch ab, wenn man seine Bilder von Knack&Back-Produkten verwendet? Werden da nicht Rechte von General Mills GmbH verletzt? Umso mehr, als die gute Marion das Öffnen der Packung und anschliessende Aufbacken als “eigenes” Rezept preist?
Yeah! (Auch das ein kleiner Solidaritätsbeitrag.) ((Und eine Aktion gegen den ‘Schmutz’.))
Die deutsche Rechtsprechung ist in vielen Punkten mit dem gesunden Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar , insbesondere das Urheberrecht .
Wenn für jemanden das Bild einer Bratwurst so wertvoll ist , daß er nicht möchte , daß es jemand anders kopiert , warum muß er es dann ausgerechnet ins Internet stellen ?
Die Musikindustrie stellt doch doch auch keine mp3’s zum kostenlosen Download ins Internet ?
Leider ist man ja an so einen Schwach- bis Wahnsinn schon beinahe gewöhnt .
.. also da wird ja mit zweierlei mass
(auch in anbetracht der plusminus reportage)
gemessen.
dann sind es zwei unterschiediche fälle
(plusminus hebt das nicht hervor).
ich sehe einen schuldigen & einen “bechstein”, -
wo die rechtsordnung überdacht werden müsste.
… “jetzt fotografieren sie selber”
gruss, PetRi